Archivbestand

Podewils, Max; Pfarrer (Bestand)

Maximilian Karl Heinrich Podewils wurde am 14. Juni 1904 in Campe bei Stade (Hannover) geboren. Er besuchte das Gymnasium zu Traben-Trabach. In der Zeit vom 28. April 1925 bis zum 1. März 1926 studierte er Theologie an der theologischen Fakultät der Philipps-Universität zu Marburg. Am 12. Januar 1930 wurde er in der Kirche zu Etzdorf / Eisenberg (Thüringen) ordiniert. Er heiratete Maria Emma Niederdollmann am 9. August 1930, aus deren Ehe vier Kinder hervorgingen. Seine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel "Die Verkündigung Jesu vom Kommen des Reiches Gottes nach den Evangelien und den übrigen neutestamentlichen Schriften" für die theologische Anstellungsprüfung reichte er an 16. März 1931 ein. Vom 1. Januar 1930 bis zum 31.10.1933 war Max Podewils als Hilfspfarrer in Etzdorf mit der Verwaltung der Pfarrstelle betraut. Zum 1.November wechselte er als Hilfspfarrer nach Eisenberg, wo er bis zum 15.Juli 1934 blieb. Daran schloss sich eine Tätigkeit als Pfarrer in Eisenberg vom 16.Juni 1935 bis zum 15.Mai 1938 am selben Ort an. Am 16.Mai 1938 übernahm er die 2. Pfarrstelle in Herford - Stift Berg. Im Rahmen der Verselbständigung der Christuskirchengemeinde wechselte er 1965 dorthin auf die Pfarrstelle. September 1966 ging Max Podewils aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand, er verstarb am 13. Mai 1979 in Herford.Der Bestand wurde am 23.11.2011 von der Familie übernommen. Er hat einen Umfang von 72 Archiveinheiten und umfasst einen Zeitraum von 1926 bis 1976. Die Verzeichnung erfolgte durch Kristina König. Da eine Überlieferung der Herforder Kirchengemeinde Stiftberg so gut wie nicht vorhanden ist, haben die akribischen Dokumentationen seiner Amtshandlungen von Beginn seiner Tätigkeit in Herford einen großen Wert. Sie geben zwar keinen Aufschluss über die gesellschaftlichen Entwicklungen, dokumentieren aber eindrucksvoll den Alltag eines Pfarrers in Friedens- und Kriegszeiten.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.140 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.140 Nr. ...".Bielefeld, im April 2012Wolfgang Günther

Form und Inhalt: Maximilian Karl Heinrich Podewils wurde am 14. Juni 1904 in Campe bei Stade (Hannover) geboren. Er besuchte das Gymnasium zu Traben-Trabach. In der Zeit vom 28. April 1925 bis zum 1. März 1926 studierte er Theologie an der theologischen Fakultät der Philipps-Universität zu Marburg. Am 12. Januar 1930 wurde er in der Kirche zu Etzdorf / Eisenberg (Thüringen) ordiniert. Er heiratete Maria Emma Niederdollmann am 9. August 1930, aus deren Ehe vier Kinder hervorgingen. Seine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel "Die Verkündigung Jesu vom Kommen des Reiches Gottes nach den Evangelien und den übrigen neutestamentlichen Schriften" für die theologische Anstellungsprüfung reichte er an 16. März 1931 ein. Vom 1. Januar 1930 bis zum 31.10.1933 war Max Podewils als Hilfspfarrer in Etzdorf mit der Verwaltung der Pfarrstelle betraut. Zum 1.November wechselte er als Hilfspfarrer nach Eisenberg, wo er bis zum 15.Juli 1934 blieb. Daran schloss sich eine Tätigkeit als Pfarrer in Eisenberg vom 16.Juni 1935 bis zum 15.Mai 1938 am selben Ort an. Am 16.Mai 1938 übernahm er die 2. Pfarrstelle in Herford - Stift Berg. Im Rahmen der Verselbständigung der Christuskirchengemeinde wechselte er 1965 dorthin auf die Pfarrstelle. September 1966 ging Max Podewils aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand, er verstarb am 13. Mai 1979 in Herford.
Der Bestand wurde am 23.11.2011 von der Familie übernommen. Er hat einen Umfang von 72 Archiveinheiten und umfasst einen Zeitraum von 1926 bis 1976. Die Verzeichnung erfolgte durch Kristina König. Da eine Überlieferung der Herforder Kirchengemeinde Stiftberg so gut wie nicht vorhanden ist, haben die akribischen Dokumentationen seiner Amtshandlungen von Beginn seiner Tätigkeit in Herford einen großen Wert. Sie geben zwar keinen Aufschluss über die gesellschaftlichen Entwicklungen, dokumentieren aber eindrucksvoll den Alltag eines Pfarrers in Friedens- und Kriegszeiten.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.140 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.140 Nr. ...".
Bielefeld, im April 2012
Wolfgang Günther

Bestandssignatur
3.140

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe

Bestandslaufzeit
1926 - 1979

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Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 13:26 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1926 - 1979

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