Bestand
Olpp, Theodor; Pfarrer (Bestand)
Karl Theodor Olpp wurde am 9. Dezember 1875 in Gibeon (Südwestafrika) geboren. Sein Vater, Johannes Olpp, war Missionar in Südwestafrika und ab 1883 Missionsprediger der Rheinischen Mission. Theodor Olpp studierte nach dem Abitur in Tübingen, Erlangen und Greifswald evangelische Theologie. Er war Hilfsprediger in Dortmund-Brackel, Dortmund-Reinoldi, Wellinghofen und am Missionshaus in Barmen, wo er von 1904 bis 1908 als Missionssekretär und theologischer Lehrer angestellt war. 1904 heiratete er Maria Metzler, die Tochter des Rheinischen Missionars Metzler. Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor (1910, 1913, 1918). 1908 absolvierte Olpp sein Synodalvikariat in Bergkirchen und Bielefeld und wurde 1909 als Pfarrer in Levern eingeführt. Dort war er über 25 Jahre Pfarrstellenverwalter und beliebter Pfarrer. 1935 wurde er aus politischen Gründen in Schutzhaft genommen und bekam schließlich Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Minden und für Lippe.Inhaftierung und AufenthaltsverbotDer Bekenntnispfarrer Olpp verweigerte die Verwendung des Hitler-Grußes im kirchlichen Unterricht und lehrte seinen Konfirmanden, dass auch "Guten Morgen" ein deutscher Gruß sei. Den Hitler-Gruß könnten die Kinder auf der Straße oder im Schulunterricht verwenden, jedoch nicht im kirchlichen Unterricht, "in der Kirche würde man sich schließlich auch nicht mit dem Hitler-Gruß begrüßen", so Olpp. Als ein Kind als H.J.-Mitglied den Hitler-Gruß weiterhin im Konfirmandenunterricht anwendete, schickte Olpp ihn aus dem Unterricht, worauf er polizeilich verhört und schließlich in Schutzhaft genommen wurde. Pfarrer Olpp legte dar, dass der "Hitler-Gruß" eine Zweideutigkeit inne hat: zum einen "Heil dem Führer", wo er nichts gegen einzuwenden hat, zum anderen "Alles Heil kommt vom Führer", welcher als eine Vergötterung des Menschen angesehen werden kann. Er wies darauf hin, dass kirchlicher und staatlicher Unterricht voneinander zu trennen sei und im kirchlichen Unterricht allein Gott die Ehre gebührt. Die Staatspolizeistelle Bielefeld sah in Olpps Einstellung und Handeln Maßnahmen zur Entfremdung der abgeschiedenen ländlichen Bevölkerung vom Nationalsozialismus.Die Kirchengemeinde Levern drückte durch eine Unterschriftensammlung, durch Proteste im Bürgermeisterhaus und durch Fenstereinwurf im Hause des Ortsgruppenleiters den kirchengemeindlichen Rückhalt zu Pfarrer Olpp aus und forderten seine Entlassung aus der Schutzhaft. Nach seiner vierzehntägigen Schutzhaft musste Olpp jedoch seinen Wohnort verlassen und hatte Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Minden und für Lippe. Olpp selber bat auf Grund des Vorfalls um die Versetzung in den Ruhestand und gab gesundheitliche Gründe dafür an. Mittlerweile nach Winterberg verzogen, bescheinigte ihm das dafür zuständige staatliche Gesundheitsamt Meschede dass er wegen "Schwäche seiner körperlichen und nervös-geistigen Kräfte dauernd nicht mehr imstande, nicht nur die Pflichten eines Pfarramtes, sondern auch die eines anderen Amtes … zu übernehmen." 1940 predigte Pfarrer i.R. Olpp als Vertretung für den erkrankten Pfarrer Nachtigal in Wehdem zum ersten Mal nach seiner Verhaftung. Dabei missfiel er sogleich wieder der deutschen Staatspolizei. Pfarrer Olpp gedachte in der Fürbitte des Kaisers und des königlichen Hauses und nicht des Führers. Olpp selber, inzwischen im 65. Lebensjahr, bat nach diesem Vorfall sogleich keine weitere Predigt abhalten zu wollen, da er an Gedächtnisschwund leide und nach eigener Aussage sich nicht mehr in der Lage sah, einen Gottesdienst abzuhalten. Olpp starb am 20. Januar 1968.Theodor Olpp war geschichtsinteressiert. Sein Nachlass enthält u.a. kirchengeschichtliche und genealogische Ausarbeitungen. Auch sind neben persönlichen Unterlagen, Vorgänge zu seinen kirchenpolitischen Auseinandersetzungen und pfarramtlichen Tätigkeiten zu finden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.11 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.11 Nr. ..."
Form und Inhalt: Karl Theodor Olpp wurde am 9. Dezember 1875 in Gibeon (Südwestafrika) geboren. Sein Vater, Johannes Olpp, war Missionar in Südwestafrika und ab 1883 Missionsprediger der Rheinischen Mission. Theodor Olpp studierte nach dem Abitur in Tübingen, Erlangen und Greifswald evangelische Theologie. Er war Hilfsprediger in Dortmund-Brackel, Dortmund-Reinoldi, Wellinghofen und am Missionshaus in Barmen, wo er von 1904 bis 1908 als Missionssekretär und theologischer Lehrer angestellt war. 1904 heiratete er Maria Metzler, die Tochter des Rheinischen Missionars Metzler. Aus der Ehe gingen drei Töchter hervor (1910, 1913, 1918). 1908 absolvierte Olpp sein Synodalvikariat in Bergkirchen und Bielefeld und wurde 1909 als Pfarrer in Levern eingeführt. Dort war er über 25 Jahre Pfarrstellenverwalter und beliebter Pfarrer. 1935 wurde er aus politischen Gründen in Schutzhaft genommen und bekam schließlich Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Minden und für Lippe.
Inhaftierung und Aufenthaltsverbot
Der Bekenntnispfarrer Olpp verweigerte die Verwendung des Hitler-Grußes im kirchlichen Unterricht und lehrte seinen Konfirmanden, dass auch "Guten Morgen" ein deutscher Gruß sei. Den Hitler-Gruß könnten die Kinder auf der Straße oder im Schulunterricht verwenden, jedoch nicht im kirchlichen Unterricht, "in der Kirche würde man sich schließlich auch nicht mit dem Hitler-Gruß begrüßen", so Olpp. Als ein Kind als H.J.-Mitglied den Hitler-Gruß weiterhin im Konfirmandenunterricht anwendete, schickte Olpp ihn aus dem Unterricht, worauf er polizeilich verhört und schließlich in Schutzhaft genommen wurde. Pfarrer Olpp legte dar, dass der "Hitler-Gruß" eine Zweideutigkeit inne hat: zum einen "Heil dem Führer", wo er nichts gegen einzuwenden hat, zum anderen "Alles Heil kommt vom Führer", welcher als eine Vergötterung des Menschen angesehen werden kann. Er wies darauf hin, dass kirchlicher und staatlicher Unterricht voneinander zu trennen sei und im kirchlichen Unterricht allein Gott die Ehre gebührt. Die Staatspolizeistelle Bielefeld sah in Olpps Einstellung und Handeln Maßnahmen zur Entfremdung der abgeschiedenen ländlichen Bevölkerung vom Nationalsozialismus.
Die Kirchengemeinde Levern drückte durch eine Unterschriftensammlung, durch Proteste im Bürgermeisterhaus und durch Fenstereinwurf im Hause des Ortsgruppenleiters den kirchengemeindlichen Rückhalt zu Pfarrer Olpp aus und forderten seine Entlassung aus der Schutzhaft. Nach seiner vierzehntägigen Schutzhaft musste Olpp jedoch seinen Wohnort verlassen und hatte Aufenthaltsverbot für den Regierungsbezirk Minden und für Lippe. Olpp selber bat auf Grund des Vorfalls um die Versetzung in den Ruhestand und gab gesundheitliche Gründe dafür an. Mittlerweile nach Winterberg verzogen, bescheinigte ihm das dafür zuständige staatliche Gesundheitsamt Meschede dass er wegen "Schwäche seiner körperlichen und nervös-geistigen Kräfte dauernd nicht mehr imstande, nicht nur die Pflichten eines Pfarramtes, sondern auch die eines anderen Amtes zu übernehmen." 1940 predigte Pfarrer i.R. Olpp als Vertretung für den erkrankten Pfarrer Nachtigal in Wehdem zum ersten Mal nach seiner Verhaftung. Dabei missfiel er sogleich wieder der deutschen Staatspolizei. Pfarrer Olpp gedachte in der Fürbitte des Kaisers und des königlichen Hauses und nicht des Führers. Olpp selber, inzwischen im 65. Lebensjahr, bat nach diesem Vorfall sogleich keine weitere Predigt abhalten zu wollen, da er an Gedächtnisschwund leide und nach eigener Aussage sich nicht mehr in der Lage sah, einen Gottesdienst abzuhalten. Olpp starb am 20. Januar 1968.
Theodor Olpp war geschichtsinteressiert. Sein Nachlass enthält u.a. kirchengeschichtliche und genealogische Ausarbeitungen. Auch sind neben persönlichen Unterlagen, Vorgänge zu seinen kirchenpolitischen Auseinandersetzungen und pfarramtlichen Tätigkeiten zu finden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.11 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.11 Nr. ..."
- Bestandssignatur
-
3.11
- Kontext
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Bestandslaufzeit
-
1837 - 1968
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1837 - 1968