Bestand
Nockemann, Max; Pfarrer und Landeskirchenrat (Bestand)
Max Nockemann wurde am 6. Januar 1903 in Ehringhausen, Kreis Altena, als Sohn des Schreinermeisters Otto Nockemann und Anna Nockemann, geb. Gräfe, geboren. Nockemann wuchs in Ehringhausen auf und besuchte dort die Volksschule, wechselte auf die Rektoratsschule Halver und legt 1922 am Realgymnasium Lüdenscheid seine Abiturprüfung ab. Nach dem Abitur war es im finanziell nicht möglich ein Studium aufzunehemen, auch wenn es schon damals sein Wunsch war. So machte er zunächste eine Lehre als Kaufmann und arbeitete als solcher bis er 1927, im Alter von 24 Jahren, doch das Theologistudium aufnahm. Er studierte erst an der Theologischen Schule Bethel, wechselte nach Tübingen und schließlich nach Münster, wo er 1932 die erste Theologische Prüfung abgelegt hat. In seinem Studium entwickelte er eine Leidenschaft für Fremdsprachen (Griechisch, Arabisch, Häbräisch, Syrisch). Das Lehrvikariat machte Nockemann in Bethel und Waltrop. Die zweite Theologische Prüfung legte er 1935 ebenfalls in Münster ab und begann seinen Hilfsdienst in Dortmund-Marten, wo er am 30.06.1935 ordiniert wurde. Bis Mai 1937 blieb er Hilfsprediger in Dortmund-Marten, wechselte dann für zwei Monate zur Bekenntnisgemeinde Plettenberg um schließlich in Dortmund-Reinoldi tätig zu sein, wo er im August 1937 zum Pfarrer berufen worden ist. Am 29.01.1938 heiratete er Hilde Foer. Sie bekamen 3 Kinder. Nockemann war bis zu seiner Berufung zum geistlichen Landeskirchenrat 1946 Pfarrer der Kirchengemeinde Dortmund-Reinoldi. Als Landekirchenrat war er vor allem für Erziehung, Unterricht und Schule verantwortlich und trug dazu bei, dass das Verhälnis von Kirche und Schule verbessert wurde. Ebenfalls förderte er die Kirchenmusik im westfälischen Raum. Am 31. Januar 1968 trat Nockemann in den Ruhestand, nur 20 Tage später, am 20. Februar 1968, verstarb er plötzlich.Der Nachlass besteht vor allem aus Unterlagen aus dem Theologiestudium, Predigten und Vorträgen Nockemanns. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.61 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.61 Nr. ...".Bielefeld, im Januar 2012Kristina Ruppel
Form und Inhalt: Max Nockemann wurde am 6. Januar 1903 in Ehringhausen, Kreis Altena, als Sohn des Schreinermeisters Otto Nockemann und Anna Nockemann, geb. Gräfe, geboren. Nockemann wuchs in Ehringhausen auf und besuchte dort die Volksschule, wechselte auf die Rektoratsschule Halver und legt 1922 am Realgymnasium Lüdenscheid seine Abiturprüfung ab. Nach dem Abitur war es im finanziell nicht möglich ein Studium aufzunehemen, auch wenn es schon damals sein Wunsch war. So machte er zunächste eine Lehre als Kaufmann und arbeitete als solcher bis er 1927, im Alter von 24 Jahren, doch das Theologistudium aufnahm. Er studierte erst an der Theologischen Schule Bethel, wechselte nach Tübingen und schließlich nach Münster, wo er 1932 die erste Theologische Prüfung abgelegt hat. In seinem Studium entwickelte er eine Leidenschaft für Fremdsprachen (Griechisch, Arabisch, Häbräisch, Syrisch).
Das Lehrvikariat machte Nockemann in Bethel und Waltrop. Die zweite Theologische Prüfung legte er 1935 ebenfalls in Münster ab und begann seinen Hilfsdienst in Dortmund-Marten, wo er am 30.06.1935 ordiniert wurde. Bis Mai 1937 blieb er Hilfsprediger in Dortmund-Marten, wechselte dann für zwei Monate zur Bekenntnisgemeinde Plettenberg um schließlich in Dortmund-Reinoldi tätig zu sein, wo er im August 1937 zum Pfarrer berufen worden ist. Am 29.01.1938 heiratete er Hilde Foer. Sie bekamen 3 Kinder.
Nockemann war bis zu seiner Berufung zum geistlichen Landeskirchenrat 1946 Pfarrer der Kirchengemeinde Dortmund-Reinoldi. Als Landekirchenrat war er vor allem für Erziehung, Unterricht und Schule verantwortlich und trug dazu bei, dass das Verhälnis von Kirche und Schule verbessert wurde. Ebenfalls förderte er die Kirchenmusik im westfälischen Raum. Am 31. Januar 1968 trat Nockemann in den Ruhestand, nur 20 Tage später, am 20. Februar 1968, verstarb er plötzlich.
Der Nachlass besteht vor allem aus Unterlagen aus dem Theologiestudium, Predigten und Vorträgen Nockemanns.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 3.61 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.61 Nr. ...".
Bielefeld, im Januar 2012
Kristina Ruppel
- Reference number of holding
-
3.61
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Date of creation of holding
-
1929 - 1967
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
23.06.2025, 8:11 AM CEST
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1929 - 1967