Bestand
Landeskirchenrat (Eutin) (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Die Ev.-Luth. Landeskirche Eutin bestand von 1921 bis zur Gründung der Nordelbische Kirche 1977. In der Landeskirche gab es 1976 lediglich 20 Kirchengemeinden, so dass keine Mittelinstanz durch Propsteien notwendig war. Die Verwaltung war sehr klein, und viel war über persönlichen Kontakt geregelt, so dass nicht alles Niederschlag in den Akten fand.
Der Oldenburger Bischofsitz wurde 1160 unter Bischof Gerold nach Lübeck verlegt. Nach Unruhen in Lübeck verließ Bischof Burkhard von Serkem von 1277 bis 1282 und 1299 bis 1317 mit dem Domkapitel Lübeck und nahm Zuflucht in Eutin. Der Hauptsitz der Lübecker Bischöfe wurde 1350 endgültig nach Eutin verlegt; das Domkapitel blieb in Lübeck.
1530 setzte sich unter Bischof Eberhard von Holle die Reformation in Eutin durch. Von 1586 bis 1803 wurde das Eutiner Gebiet durch die Fürstbischöfe aus dem Hause Gottorf regiert.
Im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses vom 25.02.1803 und der 'Besonderen Konvention' vom 6.04.1803 wurde das Fürstbistum säkularisiert und als weltliches 'Fürstentum Lübeck' dem Oldenburger Herzog, dem bisherigen Fürstbischof, zugesprochen. Auf dem Wiener Kongreß wurde der Oldenburger Herzog zum Großherzog ernannt.
Nach dem Ersten Weltkrieg resignierte der Großherzog; das Großherzogtum wurde in einen Freistaat umgewandelt. Die Kirchengewalt ging vom Großherzog zunächst auf das 'Direktorium' über.
Auf der Grundlage eines vorläufigen Verfassungsgesetzes übernahm 1919 der Landeskirchenrat die Geschäfte. 1921 erfolgte die Festlegung des Namens 'Ev.-luth. Kirche des Landesteils Lübeck im Freistaat Oldenburg'.
Durch das Groß-Hamburg-Gesetz wurde 1937 der oldenburgische Landesteil Lübeck zum Landkreis Eutin der preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
1938 wurde die Ev.-Luth. Kirche des Landesteils Lübeck umbenannt in 'Ev.-Luth. Landeskirche Eutin'. Die Leitung oblag dem Landespropst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1947 eine neue Verfassung und eine Gemeindeordnung erlassen. Die Leitung ging wieder auf den Landeskirchenrat über.
Der leitende Geistliche der Eutiner Landeskirche erhielt 1961 die Amtsbezeichnung Bischof. Von 1961 bis 1976 hatte Wilhelm Kieckbusch, der bereits 1930 zum Landespropst ernannt worden war, dieses Amt inne.
1977 entstand durch Zusammenschluss der vier ev.-luth. Landeskirchen von Schleswig-Holstein, Hamburg, Lübeck und Eutin sowie des Kirchenkreises Harburg der Hannoverschen Landeskirche die Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche. Sitz des Nordelbischen Kirchenamtes wurde Kiel. Die Landeskirche Eutin hörte damit auf zu existieren und wurde in einen Kirchenkreis umgewandelt.
- Bestandssignatur
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14.10 Landeskirchenrat (Eutin)
- Kontext
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Landeskirchliches Archiv der Ev.-Luth. Kirche in Norddeutschland (Archivtektonik) >> 1 Landeskirchen vor 2012 >> 14 Ev.-Luth. Landeskirche Eutin (1921-1976) >> 14.1 Landeskirchliche Verwaltung
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- Letzte Aktualisierung
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07.04.2025, 12:26 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand