Bestand
Volkenborn, Hans; Pfarrer (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Der Nachlass von Hans Volkenborn wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 4 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1934 bis 1949. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.72. Hans Theodor Maria Volkenborn (17.04.1904-20.09.1981) war über 35 Jahre in der Kirchengemeinde Herten, zuerst als Pfarrverweser und von 1936 bis 1971 als Pfarrer, tätig. In der Kriegszeit war er mit dem Vertretungsdienst in der Kirchengemeine Gladbeck beauftragt. Der Nachlass liefert v.a. Quellen zu kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der NS-Zeit im Kirchenkreis Recklinghausen. Hans Volkenborn gehörte zu den Westfälischen Deutschen Christen unter der Geistlichen Leitung von Fiebig. 1945 wurde er beurlaubt, gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet. Interessant ist die von Volkenborn im Jahr 1945 verfasste Stellungnahme, in der er seine deutsch-christliche Haltung begründet. Die Abgabe des Nachlasses erfolgte am 25.02.1985 durch Pfarrer Störmer, Hilchenbach. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.72 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.72 Nr. ..." Bielefeld, im September 2019 Anna Warkentin Quellen und Literatur (Auswahl): Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 3300, 3301 und 3305 60 Jahre evangelischer Arbeiterverein Herten, 1962
Form und Inhalt: Der Nachlass von Hans Volkenborn wurde 2019 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 4 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1934 bis 1949. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.72.
Hans Theodor Maria Volkenborn (17.04.1904-20.09.1981) war über 35 Jahre in der Kirchengemeinde Herten, zuerst als Pfarrverweser und von 1936 bis 1971 als Pfarrer, tätig. In der Kriegszeit war er mit dem Vertretungsdienst in der Kirchengemeine Gladbeck beauftragt.
Der Nachlass liefert v.a. Quellen zu kirchenpolitischen Auseinandersetzungen in der NS-Zeit im Kirchenkreis Recklinghausen. Hans Volkenborn gehörte zu den Westfälischen Deutschen Christen unter der Geistlichen Leitung von Fiebig. 1945 wurde er beurlaubt, gegen ihn wurde ein Verfahren eingeleitet. Interessant ist die von Volkenborn im Jahr 1945 verfasste Stellungnahme, in der er seine deutsch-christliche Haltung begründet.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte am 25.02.1985 durch Pfarrer Störmer, Hilchenbach.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.72 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.72 Nr. ..."
Bielefeld, im September 2019
Anna Warkentin
Quellen und Literatur (Auswahl):
Personalakte LkA EKvW 1 neu Nr. 3300, 3301 und 3305
60 Jahre evangelischer Arbeiterverein Herten, 1962
- Reference number of holding
-
3.72
- Context
-
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
- Date of creation of holding
-
1934 - 1949
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
Evangelische Kirche von Westfalen. Landeskirchliches Archiv. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1934 - 1949