Geldwesen | Monografie | Verordnung
Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Demnach Wir mit besondern Mißfallen vernehmen müssen, wasgestalt ohngeachtet Unserer wider die Einführung derer frembden und geringhaltigen Müntz-Sorten zu wiederhohlten mahlen ergangenen scharffen Verordnungen ... dergleichen Geld an allerhand Arthen und Werth in Unser Herzogthum und Lande in so grosser Menge gebracht worden, daß solches fast überall in Handel und Wandel ... angenommen und wieder ausgegeben wird ... : [Geben in unser Vestung Wolffenbüttel den 17. April 1730.]
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[2] Bl. ; 4°
- Anmerkungen
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Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
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VD18 10930507
- VD 18
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VD18 10930507
- Standort
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Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
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12.01.2024, 10:03 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Geldwesen ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1730 -