Sachakte
Verordnung: Allen Untertanen in der Residenzstadt und im Lande wird zur Kenntnis gebracht, dass die eingeschlichenen geringwertigen so genannten 'Köpfges'-Kreuzer bis auf weiteres nur mit zwei Pfennigen zu bewerten sind (Plakat)
- Archivaliensignatur
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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, E 3 E, 6/5
- Kontext
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Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen des Kurfürstentums Mainz >> V Handel und Gewerbe >> V. Münz- und Währungsangelegenheiten
- Bestand
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E 3 E Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen des Kurfürstentums Mainz
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
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06.03.2023, 10:29 MEZ
Objekttyp
- Sachakte
Beteiligte
- Kurmainz
Entstanden
- Mainz, 1763 August 2