Bestand
Lippische Rentkammer - Ablösungen (Bestand)
Ablösungen, Allgemeines 1831-1924 (20); Amt und Stadt Detmold 1839-1931 (25); Amt und Stadt Lage 1845-1931 (25); Amt Schötmar und Stadt Salzuflen 1838-1931 (19); Amt Oerlinghausen 1839-1931 (13); Amt Varenholz 1844-1932 (16); Amt Hohenhausen 1847-1930 (19); Amt Sternberg-Barntrup 1844-1944 (30); Amt Brake und Stadt Lemgo 1837-1931 (22); Amt und Stadt Blomberg 1839-1938 (6); Amt Schieder 1839-1937 (13); Amt und Stadt Schwalenberg 1817-1941 (34); Amt und Stadt Horn 1840-1937 (16); Amt Lipperode-Cappel 1849-1933 (4).
Form und Inhalt: 1. Ablösungsgesetzgebung und -verfahren
Im Rahmen der Befreiung des bäuerlichen Grundeigentums von persönlichen und dinglichen Lasten wurden zur Beseitigung der als privatrechtlich angesehenen Grundlasten die sogenannten Ablösungsgesetze geschaffen. Sie regelten die Möglichkeiten der Ablösung, die Entschädigungsfrage und das Verfahren.
Für Lippe sind insbesondere folgende grundlegende Verordnungen zu nennen:
1. Die Verordnung, die Ablösung der Dienste, Zehnten, Korn- und Viehabgaben betreffend vom 04.09.1838
2. Die Verordnung, die Ablösbarkeit von Holzabgaben betreffend vom 01.04.1845
3. Das Gesetz über Ablösungen von Hudeberechtigten vom 07.01.1850,
4. Das Gesetz über die Gemeinheitsteilungen vom 16.03.1858
Die Ablösungsgesetzgebung gipfelte in den Bestimmungen über die allgemeine Ablösung nach dem 1. Weltkrieg.
Zur einheitlichen Durchführung des Ablösungsverfahrens wurde eine besondere, von der Regierung ressortierende Kommission geschaffen, die sogenannte Ablösungskommission. Sie setzte sich zusammen aus 2 Juristen und 1 Schriftführer (1838-1868 3. Mitglied: 1 Ökonom ). Der Ablösungskommission waren die Ablösungskommisare unterstellt, deren Funktion von den Amtsrichtern bei den Gerichten wahrgenommen wurde.
2. Zum Aktenbestand
Die Aktenüberlieferung der Ablösekommission findet sich nach der Bestandsübersicht des Staatsarchivs Detmold unter L 80.08 (früher: L 80 I b D). Bei dem vorliegenden Bestand handelt es sich um die Akten der Rentkammer, des Hauptbeteiligten bei den Ablösungsverfahren. Er enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Ablösung und die Sonderakten der unter 1 genannten Verordnung, und zwar in erster Linie die Ablösung der Natural- und Geldgefälle an die Rentkammer. Die Sonderakten über die Ablösung der Dienste, Holzabgaben, Hudeberechtigungen und über die Gemeinheitsteilungen sind bei den einzelnen Beständen der Kammer- und Forstbehörden L 92 - L 97 zu suchen.
Der vorliegende Aktenbestand umfasst den Zeitraum von 1838-1924. Es ist jedoch zu beachten, dass in Einzelfällen spätere Ergänzungen vorgekommen sind.
Detmold, den 10. November 1964
gez. Stöwer
- Bestandssignatur
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L 92 W
- Umfang
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63 Kartons = 263 Archivbände 1817-1944. - Findbuch: L 92 W.
- Sprache der Unterlagen
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German
- Kontext
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Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe (Archivtektonik) >> 1. Landesarchiv NRW Abteilung Ostwestfalen-Lippe >> 1.1. Land Lippe (bis 1947) >> 1.1.2. Verwaltung, Justiz >> 1.1.2.5. Wirtschafts-, Kataster- und Bauverwaltung >> 1.1.2.5.1. Wirtschaft und Finanzen >> Rentkammer
- Verwandte Bestände und Literatur
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siehe auch L 80.08
- Bestandslaufzeit
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1817-1944
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1817-1944