Zivilprozessakte

Wilhelm Graf von Wied, Runkel und Isenburg gegen Johann Erzbischof von Trier

Enthält: Quad. 7, 10, 11: Urfehden (1589, 1575, 1576)

Archivaliensignatur
1, 2183
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch darauf, den runkelschen Jäger Hans Schautz, Münster, der vom kurtrierischen Amtmann Gerhard von Heiden nach Einlassung des Klägers wegen Ausübung des vom Beklagten beanspruchten Jagdrechtes im runkelschen Wald 'lange Hecke' inhaftiert und erst nach zwölfwöchiger Haft nach Ablegung der Urfehde entlassen worden war, von der abgenötigten Urfehde zu entbinden und das Pferd sowie die 5 Jagdhunde des Schautz, die bei der Inhaftierung gepfändet worden waren, ebenso zu restituieren, wie die bei der Haftentlassung geforderten Haftkosten von 5 fl., wohingegen der Beklagte einwendet, Schautz sei nicht wegen der Ausübung der Jagd, sondern wegen des kriminellen Deliktes der Körperverletzung des Villmarer Untertanen Arnold Meyer, genannt Cuntz inhaftiert worden

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1575-) 1593-1597 (-1599)

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1575-) 1593-1597 (-1599)

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