Zivilprozessakte

Lothar Erzbischof von Trier gegen Wilhelm Graf von Wied, Runkel und Isenburg

Enthält: Quad. 5: Urfehde des Thomas Kauler (1600)

Archivaliensignatur
1945
Sonstige Erschließungsangaben
Weitere Angaben (Prozessakte): Sachverhalt: Anspruch auf Restitution eines Strafgeldes von 20 fl. und auf Annullierung des Kautionsversprechens der Oberbrechener Waldförster Simon Haber, Peter Scherer und Claus Clenß über 25 fl., die diese bezahlt bzw. abgelegt hatten, um aus der Haft zu Runkel zu kommen, in die sie anläßlich der Einforderung des Schützenbrotes von den wiedischen Untertanen zu Weyer für deren in der Oberbrechener Gemarkung gelegenen Güter genommen worden waren, weil sie als Förster in dem nach Einlassung des Klägers zum kurtrierischen Ort Oberbrechen gehörigen Wald 'Elkerod', der unter der alleinigen Botmäßigkeit und Beholzigungsgerechtigkeit des Klägers steht, Forstrechte wahrgenommen hatten, der Wald 'Elkerod' aber nach Einlassung des Beklagten zwar auf Grund einer Schenkung im Eigentum der Kirche zu Oberbrechen steht, die Botmäßigkeit über den Wald aber dem Beklagten zusteht, weshalb die Förster inhaftiert worden waren

Kontext
Reichskammergericht >> 1 Nassauische Akten >> 1.1 Prozessakten
Bestand
1 Reichskammergericht

Laufzeit
(1600-) 1605-1614 (-1615)

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Letzte Aktualisierung
17.06.2025, 14:10 MESZ

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Objekttyp

  • Zivilprozessakte

Entstanden

  • (1600-) 1605-1614 (-1615)

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