Abschnitt

Von Ehesachen. Welchen Personen/ sich mit einander Ehelich zuverloben/ zugelassen/ und wie die vielfeltige Unzucht/ wieder das Sechste Gebot abgeschafft und gestrafft werden sol

Von Ehesachen. Welchen Personen/ sich mit einander Ehelich zuverloben/ zugelassen/ und wie die vielfeltige Unzucht/ wieder das Sechste Gebot abgeschafft und gestrafft werden sol

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Des Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachssen ... und Chur-Fürsten ... EheOrdnung : Wie dieselbe in Seiner Churf. Gn. Chur-Fürstenthumb und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal abgelesen/ und gehalten werden sol ... ; [Datum Dreßden am 10. Augusti, Anno 1624.]

Erschienen
1624 -

Letzte Aktualisierung
12.01.2024, 10:05 MEZ

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  • Abschnitt

Entstanden


  • 1624 -

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