Abschnitt
Der Ander Punct. Welchen Personen sich in Ehegelübnis mit einander einzulassen verboten
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Des Dürchlaüchtigsten Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachssen ... und Chur-Fürsten ... EheOrdnung : Wie dieselbe in Seiner Churf. Gn. Chur-Fürstenthumb und Landen öffentlich von den Cantzeln des Jahrs zweymal abgelesen/ und gehalten werden sol ... ; [Datum Dreßden am 10. Augusti, Anno 1624.]
- Letzte Aktualisierung
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13.09.2024, 14:20 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1624 -