Tektonik

02.03.01 Königliches Haus und Hofbehörden

Beim Übergang zur konstitutionellen Monarchie 1831 wurde ein Ministerium des Königlichen Hauses geschaffen, dem die wesentlichen Teile der Hofverwaltung unterstellt wurden. Dazu gehörte die Aufsicht über die Zivilliste und den Hausfideikommiss. Am 14.11.1918 traten der Hausminister und die Vorstände der Hofdepartements von ihren Ämtern zurück. In der Folgezeit nahm der Haus Wettin albertinische Linie e. V. die Interessen des ehemaligen Königshauses wahr.

Die Bestände der einzelnen Hofbehörden sind der Tektonikgruppe 1 zugewiesen.

Kontext
Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 02. Königreich und Freistaat Sachsen 1831 - 1945 >> 02.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen

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Letzte Aktualisierung
27.11.2023, 08:58 MEZ

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