Tektonik
Königliches Kabinett
Überlieferungsgeschichte
Die Zuständigkeit des von 1806 bis 1918 bestehenden Kgl. Geheimen Kabinetts, der persönlichen Kanzlei des Monarchen, umfaßte nach dem Hof- und Staatshandbuch von 1912 (Teil I S. 302) die Erledigung sämtlicher an den König unmittelbar gelangender Geschäftsgegenstände. Das Kabinett hatte dementsprechend die von Hof- und Landesbehörden an den Monarchen gerichteten Anliegen sowie unmittelbare Eingaben von Privatpersonen und nichtstaatlichen Stellen "Allerhöchsten Orts" vorzulegen, die Entschließungen des Königs auszufertigen sowie seine Korrespondenz zu führen, soweit diese nicht in den Geschäftsbereich des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten fiel.
Unter König Friedrich war das Geheime Kabinett in zwei selbständige Sektionen unterteilt. Sektion A, die Geheime Kriegskanzlei (vgl. E 270 a), war für militärische Angelegenheiten zuständig; Sektion B, das Geheime Kabinett im engeren Sinne, besorgte die Zivilangelegenheiten. Der Leiter der Sektion B führte die Amtsbezeichnung (Minister-)Staatssekretär. Diese Organisation blieb nach der Regierungsübernahme durch König Wilhelm I. im Jahr 1816 erhalten. Durch Kgl. Entschließung vom 17. Juli 1848 wurde die Geheime Kriegskanzlei aufgehoben und die bisher von ihr ausgeübte Geschäftstätigkeit dem Geheimen Kabinett, d. h. der bisherigen zivilen Sektion, zugewiesen. Das Geheime Kabinett bekam damit eine einheitliche Organisation.
Als Leiter der nur wenige Bedienstete (u. a. Sekretär und Registrator) umfassenden Behörde fungierte der Kabinettschef.
Die beim Kgl. Kabinett erwachsenen und wohl vollständig erhaltenen Unterlagen sind in die Bestände E 1-E 15 gegliedert; die Restunterlagen des Ordenskanzleramts (E 16 a) und die Originalausfertigungen der Gesetze und Verordnungen des Königreichs und des Volksstaats Württemberg (E 30) sind angeschlossen.
- Context
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Kabinett, Geheimer Rat, Ministerien 1806-1945
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20.01.2023, 3:09 PM CET
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