Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Pachtzahlungen
Kläger: (2) Kammerherr von Lange als Arrhendator des kgl. Amtes Neukloster (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Wismarer Rentkammer (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich von Hertzberg (P)
Fallbeschreibung: Im Arrhendevertrag des Kl.s mit dem Reichskammerkolleg in Stockholm ist festgelegt worden, daß Kl. die Schäden aus der Viehseuche von seiner Pacht abziehen darf. Diese Regelung wurde bis 1752 befolgt, als der Tribunalspräsident Graf von Putbus als Verwalter der Jura ducalia von Kl. verlangte, die Pacht ohne Abzüge zu bezahlen und Landrentmeister Jentzen diesen Befehl gegen ihn vollstrecken wollte. Gegen dieses Ansinnen appelliert Kl. an das Tribunal, bittet aber, mit der Einreichung seines Schriftsatzes warten zu dürfen, bis er vom Reichskammerkollegium aus Stockholm Bescheid erhalten hat. An dieses hat er sich gewandt, um einen Prozeß zu vermeiden und da es ihm bisher den Abzug seines Schadens von der Pacht vergönnt hatte. Das Tribunal weist Kl. am 18.12.1753 darauf hin, daß er noch 6 Wochen bis zum Ablauf der Appellationsfrist Zeit hat und in dieser Zeit den Bescheid aus Stockholm abwarten soll.
Instanzenzug: 1. Verwaltung der Jura ducalia über die Herrschaft Wismar 1753 2. Tribunal 1753
Prozessbeilagen: (7) von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 05.11.1753; Schreiben des Landrentmeisters Jentzen und des Grafen von Putbus an Kl. vom 02. und 03.11.1753
- Archivaliensignatur
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(1) 1988
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar L 105 (W L 3 n. 105)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 12. 1. Kläger L
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1753) 11.12.1753-19.12.1753
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
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09.05.2025, 15:03 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1753) 11.12.1753-19.12.1753