Urkunden
Wenzel, König zu Böhmen und Markgraf zu Brandenburg, gibt Willebrief zu dem der Stadt Nürnberg von Kaiser Karl IV. erteilten Privileg über den Reichswald und die Zeidler d.d. 27. Oktober 1358 (SS/C Nr. 34). - Siegler: der Aussteller mit dem größeren Siegel
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 156
- Alt-/Vorsignatur
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KA/B Nr. 4; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 1239
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Pürglitz
Originaldatierung: Datum Bürgleins (1366) die IVa mensis augusti.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1366
Monat: 8
Tag: 4
Äußere Beschreibung: Ausf., lat., Perg. mit an rot-weißer Schnur anh. Sg. (mit Rückssg. von rotem Wachs).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Karl IV., Kaiser
Wenzel, König
Teschen, Primissel Herzog von
- Indexbegriff Ort
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Pürglitz (Böhmen) Ausstellungsort
Nürnberg, Wald
Nürnberg, Zeidelwesen
- Laufzeit
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1366 August 4
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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23.05.2025, 11:53 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1366 August 4
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König Wenzel gebietet, dass niemand die Bürger insgemein oder den Rat oder die Gemeinde der Stadt Nürnberg vor ein Cent- oder Land- oder irgend ein anderes Gericht laden soll, sondern seine Klage allein vor des Reichs Richter in Nürnberg bringe, wozu dann der Rat fünf oder sieben oder neun Bürger aus den Reichsstädten Windsheim oder Weissenburg nehmen möge. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel erlaubt dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern der Stadt Nürnberg ("Nuremberg"), dass sie sich mit Fürsten, Herren, Rittern, Knechten oder beliebigen andern um "vorwort, stallung oder vmb hilfe" vereinigen mögen, mit der Maßgabe jedoch, dass sie dieser Gnade sich weder wider das Reich noch wider der Korne zu Beheim gebrauchen sollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel begnadet die Stadt Nürenberg, dass weder er noch seine Nachfolger im Reiche die alljährlich am Martinitage fällige Stadtsteuer im Betrage von 2000 Gulden fürderhin an irgend jemand verweisen oder verschreiben, sondern sie bei der königlichen Kammer behalten wollen. - Siegler: der Aussteller.

König Wenzel bestätigt den Kaufakt, in welchem der Burggraf Friderich zu Nürnberg dem Bürgermeister, dem Rat und den Bürgern dieser Stadt die Schnitterdienste, die Hofstattpfennige sowie die Schmiedeschillinge aus der dortigen St. Lorenzenpfarre verkauft hat, und verleiht die genannten Rechte der Stadt zu rechtem Reichslehen. - Siegler: der Aussteller.
