Urkunde
Hans Bader aus Winnenden, seßhaft zu Neudenau, verzichtet auf seine vermeintliche Forderung an die von der Herrschaft lehenbare Badstube zu Winnenden und gelobt eidlich, bei rechtlichen Forderungen die Armen Leute und Untertanen des Fürstentums bei den zuständigen Gerichten zu belangen.
- Reference number
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4805
- Extent
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Perg.; 2 S.
- Further information
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Siegler: 1) Johannes Hug 2) Ulrich Wintzelhuser, beide B. und des Gerichts zu Stuttgart
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Context
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Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
- Indexentry person
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Bader, Hans
- Indexentry place
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Neudenau HN
Winnenden WN
- Date of creation
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1508 November 10 (Martinsabend)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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21.11.2025, 3:28 PM CET
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1508 November 10 (Martinsabend)
Other Objects (12)
Evangelische Antwort/ Auff die Frag/ ob die drey Brot/ über welche Herr Hanß Bader/ Diener am Wort zu Enß/ den sibenden December/ verstrichnen 1608. Jars ... die Wort der Einsetzung laut gesprochen/ sie aber nach dem Speisen überblieben/ der Leib Christi ... worden/ und also/ ob ausser der Niessung ein Sacrament sey oder nicht
Hans Bader, B. zu Heimsheim, gef. zu Leonberg wegen etlicher Übeltaten beim letzten Heranzuge Herzog Ulrichs, jedoch auf Fürbitten seiner schwangeren Ehefrau und auf Bezahlung seiner Atzung hin freigelassen, verspricht, nichts mehr gegen das Haus Österreich und das Fürstentum Württemberg zu unternehmen und schwört U.
Hans Bader von Gutenberg, zu Kirchheim u.T. gef., weil er während des Bauernaufstands einigen Leuten erlaubt hatte, Fische, die in fürstlichen Gewässern von jenen gefangen worden waren, in seiner Wohnung zu essen, weil er außerdem selbst von den Fischen gegessen hatte und durch pflichtvergessene und ungebührliche Reden aufgefallen war, jedoch auf Fürbitte freigelassen, verspricht, künftig gehorsam zu sein, sich wohl zu verhalten, Wehr und Harnsich dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine andere Waffe zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U.