Rede
Heft mit dem Wortlaut mehrerer Reden von Kardinal Clemens August von Galen während der Zeit des Nationalsozialismus - Sachkonvolut
- Alternative title
-
Predigten in dunkler Zeit
- Location
-
Deutsches Historisches Museum, Berlin
- Inventory number
-
Do2 2016/3282
- Measurements
-
Höhe x Breite: 20,9 x 14,8 cm
- Material/Technique
-
Papier, gedruckt
- Classification
-
Konvolute (Gattung)
- Subject (what)
-
Nationalsozialismus
Kirche
- Subject (who)
-
Clemens August Galen (Graf)
- Event
-
Herstellung
- (who)
-
Verfasser: Clemens August Galen (Graf)
Verfasser (Vorwort): Reinhard Lettmann
Herausgeber: Domkapitel Münster
- (where)
-
Münster, Deutschland [historisch: Bundesrepublik Deutschland]
- (when)
-
1993
- Rights
-
Deutsches Historisches Museum
- Last update
-
24.03.2023, 9:31 AM CET
Data provider
Stiftung Deutsches Historisches Museum. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Rede
Associated
- Verfasser: Clemens August Galen (Graf)
- Verfasser (Vorwort): Reinhard Lettmann
- Herausgeber: Domkapitel Münster
Time of origin
- 1993
Other Objects (12)

Dechant und Kapitel der Domkirche zu Münster bezeugen, dass sie ihren Eigenbehörigen Caspar Schulte Frenckinck und dessen Ehefrau Metten Rensmanns aus dem Kirchspiel Appelhülsen erlaubt haben, vom Domkapitular und Senior Henrich Ploenies eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler gegen eine jährliche Pension in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Paschae, aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller (Dechant Woste, Hermann Bischoping und Johannes Detten). Clausula concernens aus dem Testament des Domherrn Henrich Ploenies betreffend die auf Schulte Frencking zu Appelhülsen haftenden Schulden (Abschrift vom Notar Henrich Uphaus)

Dechant, Senior und sämtliche Kapitularen des Alten Doms binnen Münster bezeugen am 10. März 1635, dass sie ihren eigenbehörigen Zeller Johann Lobbertmann und dessen Ehefrau Anne auf Lobbertmanns Erbe aus der Bauerschaft Hangenau im Kirchspiel Buldern erlaubt haben, von Bernhard Frencking und dessen Ehefrau Anne Kelligers 50 Reichstaler Kapital gegen landesübliche Verzinsung zur Abzahlung restierender Schatzungen aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschriften des Henrich Detten, Wilbrand Ploennies und Georg Vogelpoett. Quittung der Witwe Margarethe Langen, verwitwete Hertlauffs, vom 15. November 1652 über den Empfang von 25 Reichstaler vom Domkellner Johann Clute. Attestat des Domkellners Johann Clute vom 15. November 1652 über den Empfang von 25 Reichstaler von David Molle zur Einlösung einer auf Lobbertmann zu Buldern lautenden Verschreibung. Attestat der Witwe Margaretha Langen, verwitwete Hertlauffs, vom 9. Januar 1653 über die Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals auf Lobbertmann an zwei Terminen zu je 25 Reichstaler

Domdechant und Kapitel der Kirche zu Münster bestätigen einen Transsumt gleichen Datums, dass Bischof Bernhard von Raesfeld dem Kanzleiverwandten Johann Tepper wegen seiner seit vielen Jahren geleisteten Dienste entweder das Richteramt zu Warendorf oder das Rentamt zu Sassenberg versprochen habe, sobald eines der Ämter vakant sei. Siegelankündigung des Ausstellers

Resignation des Domdechanten und Domkapitels Münster, in der er bezeugt, dass Konrad von Gleichen, Abt des Klosters Werden, den Gerhard Morrians, Ritter und Erbmarschall des Stifts Münster, ein Leben lang mit dem Hof und zwei Gütern zu Spodincktorppe, gelegen im Kirchspiel Seppenrade, in Dienstmannstatt belehnt habe. Siegelankündigung des Ausstellers. des neisten maendages na unssern leyven vrouwen dage Conceptionis

Domdechant und Kapitel der Hohen Kathedralkirche zu Münster bezeugen am 31. Oktober 1641 für sich und ihre Nachkommen, dass sich, nachdem Everhard Bispinck auf der Geist zu Münster vermöge des dortigen Offizialatsgerichts am 10. September 1626 den Provisoren der Armen (Elenden) des Kirchspiels S. Lamberti eine Hauptsumme von 385 Reichstaler 14 Schillinge für den Ankauf des Hauses Bispinck und des Kegelkamps vorgeschossen hatte, die fällige Pension aber nicht an das Domkapitel entrichtete, beim Domkapitel Henrich Uphaus als verordneter Emonitor der Armen des Kirchspiels Lamberti an die Spezialkommission gewandt habe, um die rückständigen Pensionen zugunsten der Armen beizutreiben und um über das Domkapitel eine neue Rentverschreibung gegen Restitution der alten Rentverschreibung ausstellen zu lassen, was hiermit genehmigt wird. Es geloben die Provisoren der Elenden zu St. Lamberti, die jährlich anfallenden 23 Reichstaler in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1642 zu entrichten. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des domkapitularischen Sekretärs (Henrich Holthausen). Rückseitig Vermerk des Henrich Strihorst (?), Provisor der Elenden des Kirchspiels Lamberti, vom 15. April 1704 über die Ablegung und Bezahlung der Rentverschreibung und Extradierung der Originalobligation. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Dechant, Senior und Kapitel des Alten Doms binnen Münster bezeugen, dass sie ihrem Eigenbehörigen Grote Velthaus aus der Brockbauerschaft im Kirchspiel Bösensell erlaubt haben, zu seiner und des Velthausens Erbe zu Bösensell Notdurft von Arnold Krechting, Vicario und Rectore secundae Vicariae primi Altaris Sanctorum Pauli Apostoli et Beatae Mariae Virginis, eine Hauptsume in Höhe von 45 Reichstaler gegen Zahlung einer jährlichen Pension in Höhe von 3 Reichstaler 1 Ort für 4 Jahre aufzunehmen. Als Unterpfand wird Velthausens Hab und Gut sowie Korngewachs benannt. Siegelankündigung des Ausstellers. uf abendt purificationis Beatae Mariae virginis

Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung der Landstände und des Domkapitels Münster aufgrund der Widersetzlichkeit der Stadt Münster von seinem Bruder Heinrich von Galen zu Assen, Drost zu Vechta, ein Kapital in Höhe von 1.000 Reichstalern aufgenommen habe. Als Spezialunterpfand werden die jährlichen Pachteinnahmen aus dem zum Amtshaus Wolbeck gehörenden Kornzehnten zu Ahlen mit zugehöriger Ostmühle und Ländereien genannt. Es folgen Ausführungen zur Entrichtung der jährlichen Rente, Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 8. März 1746 und Sichtvermerk vom 13. August 1750

Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels zum Erhalt der kaiserlichen Regalien von seinem adeligen Landsassen Bernhard Kobring zu Altenoythe ein Kapital in Höhe von 1.000 vollwichtigen Reichstalern gegen Überlassung des jährlichen Garbenzehnts zu Altenoythe, der auch als Unterpfand benannt wird, aufgenommen habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegel der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn

Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels aufgrund der erforderlichen Stiftsdefension von Ferdinand von Büren, Gografen aufm Brahm, ein Kapital in Höhe von 300 Reichstalern, den Reichstaler zu 50 Stüber gerechnet, gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 15 Reichstalern bzw. 5% Zinsen aufgenommen habe. Als Spezialhypothek wird der Kornzehnt zu Ramsdorf genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerk vom 4. August 1719 und Sichtvermerk vom 26. April 1727

Obligation des Christoph Bernhard von Galen, Fürstbischof zu Münster, in der er bezeugt, dass er mit Zustimmung des Domkapitels aufgrund der erforderlichen Stiftsdefension von Lic. Jan Ascheberg, Richter zu Werne, ein Kapital in Höhe von 300 Reichstalern, den Reichstaler gerechnet zu 50 Stüber holländisch, gegen Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von 15 Reichstalern bzw. 5% Zinsen aufgenommen habe. Als Spezialhypothek werden die Pachteinkünfte des Amtshauses zu Werne vom Schulten zu Selm genannt. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Ankündigung des Siegels der fürstlichen Kammer und des Domkapitels sowie Unterschriftsankündigung des Landesherrn. Rückzahlungsvermerke vom 17. Dezember 1702 und 19. Dezember 1702
