Urkunde
Resignation des Domdechanten und Domkapitels Münster, in der er bezeugt, dass Konrad von Gleichen, Abt des Klosters Werden, den Gerhard Morrians, Ritter und Erbmarschall des Stifts Münster, ein Leben lang mit dem Hof und zwei Gütern zu Spodincktorppe, gelegen im Kirchspiel Seppenrade, in Dienstmannstatt belehnt habe. Siegelankündigung des Ausstellers. des neisten maendages na unssern leyven vrouwen dage Conceptionis
- Former reference number
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Münster Rep. Lehnsregistratur 19/12
- Formal description
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Überlieferungsart: Original
- Material
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Papier
- Further information
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Ausstellort: Münster
Siegelführer: Domkapitel Münster
- Context
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Fürstbistum Münster, Lehnskammer - Urkunden
- Holding
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B 022u Fürstbistum Münster, Lehnskammer - Urkunden
- Indexentry person
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Domkapitel Münster
- Date of creation
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1473 Dezember 13
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
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24.06.2025, 1:40 PM CEST
Data provider
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Urkunde
Time of origin
- 1473 Dezember 13
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Domdechant und Kapitel der Kirche zu Münster bestätigen einen Transsumt gleichen Datums, dass Bischof Bernhard von Raesfeld dem Kanzleiverwandten Johann Tepper wegen seiner seit vielen Jahren geleisteten Dienste entweder das Richteramt zu Warendorf oder das Rentamt zu Sassenberg versprochen habe, sobald eines der Ämter vakant sei. Siegelankündigung des Ausstellers

Domdechant und Kapitel der Hohen Kathedralkirche zu Münster bezeugen am 31. Oktober 1641 für sich und ihre Nachkommen, dass sich, nachdem Everhard Bispinck auf der Geist zu Münster vermöge des dortigen Offizialatsgerichts am 10. September 1626 den Provisoren der Armen (Elenden) des Kirchspiels S. Lamberti eine Hauptsumme von 385 Reichstaler 14 Schillinge für den Ankauf des Hauses Bispinck und des Kegelkamps vorgeschossen hatte, die fällige Pension aber nicht an das Domkapitel entrichtete, beim Domkapitel Henrich Uphaus als verordneter Emonitor der Armen des Kirchspiels Lamberti an die Spezialkommission gewandt habe, um die rückständigen Pensionen zugunsten der Armen beizutreiben und um über das Domkapitel eine neue Rentverschreibung gegen Restitution der alten Rentverschreibung ausstellen zu lassen, was hiermit genehmigt wird. Es geloben die Provisoren der Elenden zu St. Lamberti, die jährlich anfallenden 23 Reichstaler in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1642 zu entrichten. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des domkapitularischen Sekretärs (Henrich Holthausen). Rückseitig Vermerk des Henrich Strihorst (?), Provisor der Elenden des Kirchspiels Lamberti, vom 15. April 1704 über die Ablegung und Bezahlung der Rentverschreibung und Extradierung der Originalobligation. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Dechant und Kapitel der Domkirche zu Münster bezeugen, dass sie ihren Eigenbehörigen Caspar Schulte Frenckinck und dessen Ehefrau Metten Rensmanns aus dem Kirchspiel Appelhülsen erlaubt haben, vom Domkapitular und Senior Henrich Ploenies eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler gegen eine jährliche Pension in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Paschae, aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller (Dechant Woste, Hermann Bischoping und Johannes Detten). Clausula concernens aus dem Testament des Domherrn Henrich Ploenies betreffend die auf Schulte Frencking zu Appelhülsen haftenden Schulden (Abschrift vom Notar Henrich Uphaus)

Dechant, Senior und Kapitel des Alten Doms binnen Münster bezeugen, dass sie ihrem Eigenbehörigen Grote Velthaus aus der Brockbauerschaft im Kirchspiel Bösensell erlaubt haben, zu seiner und des Velthausens Erbe zu Bösensell Notdurft von Arnold Krechting, Vicario und Rectore secundae Vicariae primi Altaris Sanctorum Pauli Apostoli et Beatae Mariae Virginis, eine Hauptsume in Höhe von 45 Reichstaler gegen Zahlung einer jährlichen Pension in Höhe von 3 Reichstaler 1 Ort für 4 Jahre aufzunehmen. Als Unterpfand wird Velthausens Hab und Gut sowie Korngewachs benannt. Siegelankündigung des Ausstellers. uf abendt purificationis Beatae Mariae virginis

Dechant, Senior und sämtliche Kapitularen des Alten Doms binnen Münster bezeugen am 10. März 1635, dass sie ihren eigenbehörigen Zeller Johann Lobbertmann und dessen Ehefrau Anne auf Lobbertmanns Erbe aus der Bauerschaft Hangenau im Kirchspiel Buldern erlaubt haben, von Bernhard Frencking und dessen Ehefrau Anne Kelligers 50 Reichstaler Kapital gegen landesübliche Verzinsung zur Abzahlung restierender Schatzungen aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand und zur Schadloshaltung. Siegelankündigung des Ausstellers und Unterschriften des Henrich Detten, Wilbrand Ploennies und Georg Vogelpoett. Quittung der Witwe Margarethe Langen, verwitwete Hertlauffs, vom 15. November 1652 über den Empfang von 25 Reichstaler vom Domkellner Johann Clute. Attestat des Domkellners Johann Clute vom 15. November 1652 über den Empfang von 25 Reichstaler von David Molle zur Einlösung einer auf Lobbertmann zu Buldern lautenden Verschreibung. Attestat der Witwe Margaretha Langen, verwitwete Hertlauffs, vom 9. Januar 1653 über die Rückzahlung des aufgenommenen Kapitals auf Lobbertmann an zwei Terminen zu je 25 Reichstaler

Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt, dass er mit Bewilligung des Domkapitels Münster an Johann Lederman den Älteren, Bürger der Stadt Münster, und dessen Ehefrau Elseken, deren Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 25 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage Nativitatis und stammend aus dem Siegelamt bzw. Siegelkammer, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Rheinischen Goldgulden verkauft habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers und Domkapitels Münster. in profesto Circumcisionis domini

Heinrich XXVII. von Schwarzburg, Bischof von Münster und Administrator der Kirche zu Bremen, bezeugt, dass er mit Bewilligung des Domkapitels Münster an Johann Lederman den Älteren, Bürger der Stadt Münster, und dessen Ehefrau Elseken, deren Erben oder dem Inhaber dieses Briefs eine jährliche Rente in Höhe von 25 Rheinischen Goldgulden, zahlbar am Tage Nativitatis und stammend aus den Einnahmen der Stiftsmühle zu Telgte und aus dem Hof zu Raestorpe (Raestrup), gegen eine Hauptsumme in Höhe von 500 Rheinischen Goldgulden verkauft habe. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loslösung. Siegelankündigung des Ausstellers und Domkapitels Münster. in profesto Circumcisionis domini

Obligation des Kurfürsten Clemens August von Bayern als Bischof von Münster und des Domkapitels Münster im Namen der gesamten Landes-Ritterschaft des Hochstifts Münster und der Stadt Münster sowie sämtlicher Städte im Hochstift, nachdem laut Beschluss des 1720 gehaltenen Landtags die Aufnahmen verzinster Anleihen zur Ablegung 5%iger älterer Kapitalien bewilligt wurde, über die Aufnahme einer Anleihe in Höhe von 3.500 Reichstaler in gängigen unverrufenen und im Westfälischen Kreis gültigen Reichsgulden gegen eine jährliche Verzinsung in Höhe von 4 %, zahlbar jährlich am 1. März, aus der Invaliden-Kasse. Vermerk der königlichen Regierung zu Münster vom 24. Oktober 1843 über die Wertlosigkeiten der vorliegenden Obligation, das die Regierungen zu Hannover und Oldenburg laut dem mit Preußen geschlossenen Staatsvertrag vom 16. Oktober 1839 die Position 674 der Anlage 3 e mit einem Anteil von 163/800 abgelehnt haben und der preußische Anteil zu 637/800 dem Münsterischen Provinzial-Invaliden-Fonds zurückbezahlt worden ist

Fürstbischof Franz von Waldeck, das Domkapitel Münster und die gemeine Landschaft des Stifts Münster bezeugen, dass ihnen Herzog Johann von Jülich-Kleve-Berg aufgrund der Kriegshandlungen gegen den Grafen von Oldenburg 8.000 Goldgulden in Joachimstalern und anderen gängigen Münzen vorgestreckt habe und man sich mit vorliegender Prinzipalverschreibung zur Schadloshaltung verpflichte. Siegelankündigung des Fürstbischofs und Domkapitels. am gudenstage na Viti martiris

Kurfürst Ferdinand von Bayern als Bischof von Münster und das Domkapitel Münster bezeugen, dass sie dem Arnold Catemann, Vikar der Domkirche zu Münster und Emonitor des Provisionalamts des Domkapitels, dessen Sukzessoren und Nachfolgern oder dem Inhaber dieser Verschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 120 Reichstaler, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae virginis Lichtmeß, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 2.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand (Mühle zu Warendorf, Bispinck zu Nordwalde, Hobbelt und Steinhorst im Kirchspiel Ascheberg), zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller. in profesto Purificationis
