Tektonik

Rentkammer, Güter- und Finanzverwaltung

Überlieferungsgeschichte
Die "Kammer" oder "Rentkammer" als Zentralbehörde für die Finanzverwaltung entstand 1521 in der Zeit der österreichischen Verwaltung Württembergs. Vorher hatte der Landschreiber die seit Mitte des 15. Jahrhunderts bestehende Zentralkasse und der Kammermeister die Finanzgeschäfte bei der allgemeinen Kanzlei verwaltet, beide unter Aufsicht von Hofmeister und Kanzler. Im Jahre 1521 übergab der damalige Landesherr, Kaiser Karl V., die gesamte Finanzverwaltung des verschuldeten Landes der württembergischen Landschaft. Die daraufhin gebildete, kollegial organisierte Behörde bestand aus dem kaiserlichen Rentmeister, drei Beauftragten der Landschaft und Kanzleipersonal. Herzog Ulrich nahm 1534 der Landschaft die Finanzverwaltung wieder ab, behielt aber die Rentkammer als selbständige Kollegialbehörde bei und besetzte sie mit herzoglichen Räten (Kammerräten oder Rentkammerräten). Sie blieb bis 1805 oberste Behörde für das landesherrliche Kammergut und Aufsichtsinstanz für alle zentralen und lokalen Stellen der Kammergutsverwaltung.
Nach Einführung der Reformation (1534/55) erhielt die Rentkammer vorübergehend auch die Aufsicht über das säkularisierte Kirchengut, das jedoch getrennt verwaltet wurde. Durch die Einrichtung des Kirchenrats (1553) verlor dann die Rentkammer die Zuständigkeit für das kirchliche Vermögen für immer.
Inhalt und Bewertung
Wahrscheinlich 1524 bildete man innerhalb der Rentkammer zwei Abteilungen: Die "Expedition" besorgte die laufenden Verwaltungsgeschäfte, die "Rechenbank" befasste sich mit der Abhör (Überprüfung) der Jahresrechnungen aller mit Finanzen beschäftigter zentraler und lokaler Ämter.
Die Geschichte der Rentkammerregistratur ist (wie die der meisten altwürttembergischen Behördenarchive) noch nicht untersucht. Die Akten waren seit alters in einen nach Ämtern angelegten topographischen Teil (die Spezialakten, A 249) und einen sachlich geordneten Teil (die Generalakten, A 248) gegliedert. Infolge eines Brandes im Kanzleigebäude gingen 1683 die älteren Bestände größtenteils zugrunde. Bei der Rechenbank verwahrte man die Jahresrechnungen der lokalen Ämter, deren Zahl und Umfang besonders rasch anwuchs (A 302).
Im Jahre 1806 kam die Registratur an die Nachfolgebehörde, das Finanzdepartement, und wurde dort mit den Registraturen des Kirchenrats und anderer Finanzbehörden zur "Registratur der älteren Akten" vereinigt. Diese wurde im Jahre 1822 als "Finanzarchiv" unmittelbar dem Finanzministerium unterstellt und 1850 aus Raumgründen ins Ludwigsburger Schloss verlagert. Vorher war es zu umfangreichen Aktenausscheidungen gekommen, denen auch wertvolle Archivalien, etwa Bauakten des Stuttgarter und Ludwigsburger Schlosses und der größte Teil der lokalen Jahresrechnungen, zum Opfer fielen. Der 1884-1907 amtierende Leiter des Finanzarchivs, E. Denk, bearbeitete als erstes Heft der Württembergischen Archivinventare ein Inventar der Rentkammerregistratur. Sein Nachfolger übergab den Bestand mit den Protokollen und Landschreibereirechnungen 1908/09 dem Staatsfilialarchiv Ludwigsburg, dem die übrigen Teile des Finanzarchivs 1921 dann ebenfalls angegliedert wurden.
Bei der Anlage der Gesamtübersicht (1937) behandelte K. O. Müller neben den Generalakten und Ämterakten auch einige Bändeserien als selbständige Teilbestände mit eigenen Signaturen: Protokolle und Diarien (A 250), Gültstaatbücher u.a. (A 251), Besoldungsbücher (A 252), Rechnungen (A 256, 257). Dazu kam 1957 der Teilbestand "Holzberichte" (A 253). Es folgen dann die Akten von nachgeordneten Stellen, die mit Steuern, Einkünften und Güterverwaltung befasst waren (A 255, 259, 259 a, 260, 261). Dazwischengeschoben ist das Membrum "Quittungen" des fürstlichen Archivs (A 258).

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Altwürttembergisches Archiv >> Weltliche Zentralbehörden

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Letzte Aktualisierung
20.01.2023, 15:09 MEZ

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