Tektonik
3.5. Finanzverwaltung
Finanzverwaltung im Rheinland War die Steuer- und Finanzverwaltung unter preußischer Herrschaft im Rheinland seit 1816 zunächst noch Aufgabe der Bezirksregierungen so wurde seit dem Jahr 1824 in der Rheinprovinz die indirekten Steuern durch die neu eingerichtete Provinzialsteuerdirektion Köln verwaltet. Dieses war innerhalb der Rheinprovinz für alle indirekten Steuern zuständig, also Ein-, Aus- und Durchgangsabgaben, Getränke-, Tabak-, Mahl-, Schlacht- und Stempelsteuer sowie noch bestehende ältere Zoll- und Ortsabgaben. Die Provinzialsteuerdirektion übernahm diese Aufgaben von den Bezirksregierungen. Sie stand folgerichtig im gleichen Verhältnis zum Oberpräsidenten wie die Regierungen und war diesen nebengeordnet, ressortierte jedoch beim preußischen Finanzminister. Neben der Einnahme und Verwaltung der schon erwähnten indirekten Steuern und Abgaben wuchsen der Provinzialsteuerdirektion Köln im Laufe der Jahre noch weitere Aufgaben zu: Sie erhielt die Aufsicht über die Hypothekenämter, über die Verrechnung der Gerichtsschreibergebühren und das Enregistrement. Hinzu kamen die Verwaltung der Gefälle der Verkehrsanstalten (1826), des Kalenderstempels und (ab 1827) der Chausseegelder. 1829 wurde auch das ursprünglich dem Oberbergamt Bonn übertragene Salzdebitwesen, das seit 1822 vom Kölner Provinzial-Salz-Komptoir verwaltet worden war, in den Aufgabenbereich der Provinzialsteuerdirektion übernommen. Zudem erhielt die Provinzialsteuerdirektion die Aufsicht und Leitung des Rheinschiffahrts- und rheinoktroiwesens (Rheinzoll). Seit 1846 erhielt der Leiter der Provinzialsteuerdirektion den Titel eines Oberregierungsrates. Noch weiter aufgewertet wurde die Behörde 1908. Sie bekam nun den Namen "Oberzolldirektion", und der Direktor führte künftig die Amtsbezeichnung "Präsident". Die Provinzialsteuerdirektion Köln war auch die vorgesetzte Behörde für die durch Erlass des preußischen Finanzministers im Jahre 1819 eingerichteten Hauptzollämter in Aachen, Emmerich, Kaldenkirchen und Bingerbrück sowie die Hauptsteuerämter in Bonn, Düren, Düsseldorf, Duisburg, Elberfeld, Uerdingen und Wesel. Diese Hauptämter waren sowohl für die Verwaltung der indirekten Steuern als auch für die Zölle zuständig. Sie waren mit einem Oberzoll- bzw. Obersteuerinspektor, einem Hauptamtsrendanten sowie einem Hauptamtskontrolleur besetzt. In den nachgeordneten Nebenzoll- oder Unterzollämtern, taten Oberkontrolleure ihren Dienst. Den Hauptsteuerämtern unterstellt waren zudem die sog. Stempelfiskalate (zuständig für die Verwaltung des Stempelwesens) und die Erbschaftsstempelämter. Bis 1908 war diese Verwaltungsstruktur beträchtlichen Veränderungen unterworfen. Zwischen Steuer- und Zollämtern wurde nicht mehr unterschieden, die Bezeichnung lautete ab 1908 einheitlich Hauptzollamt. Nach Auflösung der Oberzolldirektion Köln (1919) übernahmen die Landesfinanzämter Köln und Düsseldorf in der Mittelinstanz die Zollverwaltung und die Verwaltung für direkte und indirekte Steuern. Im Lokalbereich aber blieben die Bereiche Besitz- und Verkehrssteuern sowie Zoll und Verbrauchsteuern getrennt. Der Zusammenbruch des Kaiserreiches nach dem Ersten Weltkrieg und die Belastungen machten 1919 eine Neuorganisation der Finanzverwaltung nötig, welche die Landesfinanzbehörden in Reichsbehörden umwandelte (Gesetz über die Reichsfinanzverwaltung vom 10. Sept. 1919). Für die preußischen Territorien bestand das Problem darin, dass die direkten Steuern bisher nicht in einheitlicher Weise verwaltet worden waren. Landräte bzw. Oberbürgermeister waren hier ebenso zuständig gewesen wie für bestimmte Bezirke (z. B. Stadtkreise bedeutender Städte) eingesetzte besondere Kommissare. Zur "Verreichlichung" der Finanzverwaltung und zur Vereinheitlichung des Steuerwesens wurde nun eine neue Mittelbehörde geschaffen: das Landesfinanzamt. In Preußen war je Provinz ein solches Amt vorgesehen, doch sowohl wegen der Größe als auch wegen der wirtschaftlichen Bedeutung der Rheinprovinz kam es hier von vornherein zur Aufteilung in das Landesfinanzamt Düsseldorf für den gleichnamigen Regierungsbezirk und in das Landesfinanzamt Köln für die übrigen Bezirke bis hin zum Saarland. Auch der oldenburgische Landesteil Birkenfeld wurde von hier aus verwaltet. Leiter des Landesfinanzamtes war ein Präsident. Die Abteilung I war zuständig für die direkten Steuern (Einkommen-, Erbschaft-, Reichsstempel-, Wechselstempel-, Personen-, Güterverkehrs- und Grundsteuern). Die Abteilung II war zuständig für Zölle und Verbrauchsteuern. Sie war ebenfalls mit der Ausübung des Branntweinmonopols betraut. Den Landesfinanzämtern waren die Finanzgerichte als Spruchbehörden in Besitz- und Verkehrssteuersachen angegliedert. Neben dem Aufgabenbereich der Finanzverwaltung oblag ihnen ab 1922 die Reichsbauverwaltung auf Provinzialebene. Seit 1931 übernahmen die Landesfinanzämter innerhalb des Ressortbereichs des Reichswirtschaftsministeriums auch die Aufgaben der Devisenstelle. Nachgeordnet waren den Landesfinanzämtern neben den schon in preußischer Zeit geschaffenen Zollbehörden die seit dem 1. Oktober 1919 eingerichteten Finanzämter. Zollämter und Finanzämter waren den jeweiligen Abteilungen des Landesfinanzamtes zugeordnet. Eine gewisse Veränderung erfuhr die mittlere Instanz der Reichsfinanzverwaltung seit den 30er Jahren, insbesondere nach der sog. "Machtergreifung" der Nationalsozialisten. So waren schon Anfang der 30er Jahre die Finanzgerichte aufgrund geänderter Verordnungen der Reichsabgabenordnung neu gebildet worden. Sie wurden 1939 in bloße "Abteilungen für Anfechtungssachen auf dem Gebiet der Besitz- und Verkehrssteuern" umgewandelt. Die 1931 hinzugekommenen Devisenstellen erhielten ein besonderes Eigengewicht, als im Zuge der Vertreibungspolitik Mitte der 30er Jahre die Devisenabgaben von Juden als eigenes Aufgabenfeld hinzukamen. Als Ausdruck des nationalsozialistischen Führerprinzips bekam die Behörden ab 1937 die neue Bezeichnung "Oberfinanzpräsidium Düsseldorf", "Oberfinanzpräsidium Köln sowie für die jeweiligen Leiter die Bezeichnung" "Oberfinanzpräsident". Diese Bezeichnung überdauerte den Zweiten Weltkrieg. Mit dem Gesetz über die Finanzverwaltung vom 6. September 1950 (BGBl. I, 1950, S. 448) wurden die Behörden als Oberfinanzdirektion Düsseldorf und Oberfinanzdirektion Köln bezeichnet. 1998 wurden die Bundesabteilungen der Oberfinanzdirektion Düsseldorf in die Oberfinanzdirektion Köln eingegliedert; die Oberfinanzdirektion Düsseldorf fungierte seitdem reine Landes-Oberfinanzdirektion. Im gleichen Jahr wurden die Landesabteilungen der Oberfinanzdirektion als ”Oberfinanzdirektion Düsseldorf, Abteilungen Köln“ in die Oberfinanzdirektion Düsseldorf eingegliedert. Die Oberfinanzdirektion Köln war nunmehr eine reine Bundes-Oberfinanzdirektion. 2005 wurden die Oberfinanzdirektion Düsseldorf und die Oberfinanzdirektion Köln als eigenständige Behörden aufgelöst und ab 2006 zu einer Behörde der sog. Oberfinanzdirektion Rheinland mit Sitz in Köln zusammengefasst. 2013 wurde diese mit der Oberfinanzdirektion Münster zu einer Behörde ”Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen fusioniert.
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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 3. Justiz- und Finanzbehörden Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln
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06.03.2025, 18:28 MEZ
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