Bestand
Tribunal Lübeck (Bestand)
Erschließungszustand, Umfang: erschlossen
4,5 lfm
Verwandte Verzeichnungseinheiten: provisorisches Obergericht; kaiserlicher Gerichtshof Hamburg; Friedensgerichte; übrige Bestände "Französische Zeit"
Literaturhinweis: Martin Funk, Die Lübischen Gerichte, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte GA 27, 1906, S. 61 ff.
Vorwort: siehe das bestandsübergreifende Vorwort unter 2.1 Französische Zeit
Eingrenzung und Inhalt: Einrichtung, Behörde, Kosten; Personal: u.a. Greffe (Schreiber), Huissier (Gerichtsvollzieher); Aufsicht über Notare u. Friedensgerichte; Audienzprotokolle, Akten und Urteile in Zivil-, Straf- und Handelssachen; Forstsachen; Hinterlegungsakten; freiwillige Gerichtsbarkeit; Einrichtung des Lübecker Handelstribunals
Verwaltungsgeschichte/biographische Angaben: a. Die administrative Eingliederung Lübecks in das Reich Napoléons brachte mit der Einrichtung völlig neuer Behörden auch eine Trennung von Verwaltung und Justiz, die, wie vieles, nach der Befreiung 1813 wieder rückgängig gemacht wurde. Bis zur Bildung des kaiserlichen Gerichtshofs in Hamburg als Gericht 2. Instanz am 20. Aug. 1811 blieben in Lübeck alle bisherigen erstinstanzlichen Gerichte provisorisch bestehen, und das provisorische Obergericht (vgl. dort) nahm die Funktion der Appellationsinstanz wahr. Am 26. Aug. 1811 wurde für das Arrondissement Lübeck ein Tribunal 1. Instanz errichtet und bestand aus 1 Präsidenten, 3 Richtern, 3 Suppléants (Stellvertreter), 1 kaiserlichen Prokurator, 1 Greffier (Gerichtsschreiber). Es war in
Zivilsachen Appellationsinstanz für Urteile der Friedensgerichte, war zuständig für alle Zivilsachen sowie für Strafsachen über 1000 frcs Streitwert, erkannte bei Strafen über 5 Tagen Gefängnis oder 15 frcs Geldbuße und bei Klagen der Verwaltung, z. B. über Forstfrevel. Der kaiserliche Generalprokurator vertrat in peinlichen Sachen die Funktion des öffentlichen Anklägers. In Strafsachen ging die Appellation vom Tribunal 1. Instanz an das Tribunal in Hamburg, in Zivilsachen an den kaiserlichen Gerichtshof in Hamburg. Für Handelssachen wurde im Juni 1812 in Lübeck ein Handelstribunal, bestehend aus 1 Advokat (Präsident), 6 kaufmännischen Beisitzern und 4 Suppléanten (Stellvertreter) geschaffen, von welchem aus bei einem Streitwert über 1000 frcs eine Appellation an den kaiserlichen Gerichtshof in Hamburg ging; das für Travemünde geplante Handelstribunal kam nicht zustande.
b. In den Jahren 1815 und 1816 wurden die das Herzogtum Lauenburg betreffenden Akten an die Regierung in Ratzeburg abgegeben.
- Bestandssignatur
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02.01-4/3
- Kontext
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Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 02 Fremde Behörden und Gerichte >> 02.01 Französische Zeit >> 02.01-04 Gerichte der französischen Zeit
- Bestandslaufzeit
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1811-1813
- Weitere Objektseiten
- Zugangsbeschränkungen
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Benutzungsbeschränkung: keine
- Letzte Aktualisierung
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30.06.2025, 10:12 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1811-1813