Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Hofdienste

Kläger: (2) Jochim Segebade, Schulze, Hans und Jochim Gillmeister, Jochim Putlitz und Jürgen Siedenschnor, alle Hausleute, als sämtliche Bauern des Dorfes Groß Woltersdorf (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Inspektoren und Provisoren der St. Jacobshebung (Bekl. in 1. Instanz) bzw. Bürgermeister und Rat zu Wismar und Hans Kahl als Pächter des Gutes Klein Woltersdorf als Nebenbekl.

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Johann Friedrich Rüdemann (A), Johann Franz von Palthen (P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitte der Bekl. vom 24.12.1751 um Fristverkürzung für die Kl. zum Einreichen ihres Schriftsatzes fordert das Tribunal die Kl. am 07.01.1752 auf, ihre Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 3 Wochen einzubringen. Am 19.01. tragen die Kl. vor, daß ihre Ackerflächen vermessen worden sind mit dem Ziel, die Hälfte zum Gut Klein Woltersdorf zu schlagen. Diese Flächen sollen sie entschädigungslos abgeben, ihnen ist befohlen worden, sie nicht mehr zu bestellen. Außerdem sollen die Kl. neuerdings in Klein Woltersdorf 3 Spanndienste und 2 Handdienste / Woche leisten, wogegen sie vor dem Ratsgericht protestiert und um Beibehaltung ihrer alten Rechte gebeten haben. Das Ratsgericht hat dies abgelehnt und sie zur Abgabe des Landes und Leistung der Dienste angewiesen. Das Tribunal weist das Ratsgericht am 15.02. zum Einsenden der Akten der Vorinstanz an und verbietet dem Rat wie dem Pächter Kahl, bis zu einer Entscheidung des Tribunals etwas am status quo zu ändern. Am 12.02. erklären die Bekl., sie hätten Woltersdorf von mecklenburgischen Adligen gekauft und versuchten es am profitabelsten zu nutzen. Da dem mecklenburgischen Adel das Bauernlegen zu diesem Zweck erlaubt sei, nehmen auch sie es für sich in Anspruch. Sie argumentieren, daß sie die Kl. besser gestellt hätten als dies in Mecklenburg üblich sei und ihnen überdies beträchtliche Schulden erlassen hätten und bitten, die Appellation für "frivol" zu erklären. Das Tribunal nimmt dies am 15.02. zur Erwägung an. Am 16.03. berichtet der Rat, daß Bürgermeister Gröning bei Antritt seines Provisorats über die Jakobshebung versuchte hatte, die Einkünfte zu verbessern, um die Hebung wieder handlungsfähig zu machen und in diesem Zusammenhang die Legung der Bauern initiiert hatte, zu der die Hebung berechtigt ist. Am 18.03. lädt das Tribunal die Parteien auf den 28.03. vor. Am 21.03. bitten die Bekl. um Eröffnung der vorinstanzlichen Akten, die das Tribunal am 22.03. auf den 24.03. ansetzt. Am 06.04. urteilt das Tribunal nach fehlgeschlagener Güteverhandlung, daß die Legung der Bauern rechtmäßig sei, bestätigt den Schuldenerlaß für die Bauern, wenn sie sich auf die neue Situation einlassen, versprechen Vermittlung mit dem Pächter, wenn dieser die ihm zustehenden Dienste fordert, erklärt aber auch, daß die Kl. zur Bezahlung der Schulden verpflichtet seien, wenn sie das Land verließen. Am 09.05. bitten die Kl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihres Rechtsmittels gegen das Urteil und erklären, daß sie dieses Rechtsmittel nur ergreifen wollen, wenn der außergerichtliche Vergleich scheitert, über den sie mit den Bekl. verhandeln. Das Tribunal läßt ihnen am 12.05. eine 14tägige Frist offen. Am 17.05. bitten auch die Bekl. um Fristverlägerung, die sie am 19.05. erhalten. Am 25.05. tragen die Kl. ihre Argumente vor und beharren auf der Beibehaltung ihrer alten Rechte, am 28.06. bitten die Bekl. um weitere Fristverlängerung, die sie am 01.07. erhalten. Am 03.07. bitten die Parteien, am 08.09. die Bekl. um Prozeßbeschleunigung. Am 20.09.1752 bestätigt das Tribunal sein Urteil der Vorinstanz.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1751 2. Tribunal 1751-1752 3. Tribunal 1752

Prozessbeilagen: (7) von Notar Johann Philipp Treffner aufgenommene Appellation vom 14.12.1751; Ratsgerichtsurteil vom 06.12.1751; von Notar Jochim Christoph Lehmann aufgenommene Befragung der Zeugen Christian Holtz, Paschen Rodebeck, Jochim Büssing und Hinrich Ketelhahn vom 10.01.1752; Auskunft des Ökonomen der Geistlichen Hebungen J.D. Oldenburg über Schulden der Kl. (6.600 Mk. lüb.) vom 08.02.1752; Hebungsgerichtsprotokolle vom 04. und 07.09. sowie 02.11.1751; Untertaneneid der Hauswirte vom 07.03.1752; Aufstellung über Pächte und Dienstgeld der Bauern zu Groß Woltersdorf vom 07.03.1752; Prozeßvollmacht der Bekl. für Dr. Hertzberg vom 03.07.1752

Reference number
(1) 3841
Former reference number
Wismar W 193 (W W 4 n. 193)

Context
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Holding
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Date of creation
(1752) 24.12.1751-20.09.1752

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09.05.2025, 3:01 PM CEST

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Object type

  • Gerichtsakten

Time of origin

  • (1752) 24.12.1751-20.09.1752

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