Bestand
Dienststellen und Einheiten der Landespolizei unter dem Befehl des Heeres (Bestand)
Geschichte des
Bestandsbildners: Die am 11. August 1919 in Weimar
verabschiedete Verfassung des Deutschen Reiches sprach die
Polizeihoheit den einzelnen Ländern zu, womit diese
selbstständig über Organisation, Aufgaben, Dienstrecht und
Einsatz ihrer jeweiligen Polizeitruppe entscheiden konnten.
Dies hatte eine gewisse Heterogenität der Organisation zur
Folge, wobei die Länder jedoch bemüht waren, eine
grundlegende Einheitlichkeit zu erhalten: In der Regel
fungierte das Ministerium des Innern als Zentralbehörde für
die Polizei, zumeist über ein eigenes Polizei-Ressort.
Unterhalb der Ministeriumsebene dienten die
Regierungspräsidien (soweit vorhanden) als
Landespolizeibehörden, darunter folgten dann wiederum die
Amtsvorstände der Kreise (Landräte bzw. Oberämter in
Württemberg oder Bezirksämter in Baden). In größeren Städten
dienten Polizeipräsidien als Ortspolizeibehörden, in
kleineren Städten die Polizeidirektionen oder
Polizeiämter.
Unterhalb dieser Ebene
war die Polizeiverwaltung in drei Tätigkeitsbereiche
aufgeteilt:
1. Die Verwaltungspolizei
umfasste Fremdenpolizei (zuständig für Pass- und Meldewesen),
Verkehrspolizei, Gewerbepolizei, Gesundheitspolizei,
Veterinärpolizei und Baupolizei)
2.
Die Kriminal- und politische Polizei (zuständig für Fahndung,
Aufklärung, Erkennung sowie Nachrichtenbeschaffung)
3. Die Ordnungs- bzw. Schutzpolizei: Diese
ging hervor aus der 1918 zur Bekämpfung der revolutionären
Unruhen eingerichteten kasernierten Sicherheitspolizei, die
sich aus ehemaligen Soldaten und Freikorpsangehörigen
zusammensetzte und auch über schwere Waffen verfügte. Auf
Beschluss der Interalliierten Kontrollkommission (IMKK) vom
22. Juni 1920 („Polizeinote von Boulogne") musste diese
jedoch aufgelöst werden. An ihre Stelle trat eine
Ordnungspolizei (in einigen Ländern unter dem Namen
Schutzpolizei), deren Operationsgebiet sich auf den
jeweiligen Polizeibezirk beschränkte.
Das stark föderal ausgerichtete Polizeiwesen der
Weimarer Republik erhielt einen ersten Schlag, als
Reichskanzler Franz von Papen (1879-1969) am 14. Juli mit
Hilfe einer präsidialen Notverordnung die kommissarisch
tätige Regierung Otto Brauns (1872-1955) in Preußen
entmachtete und sich zum Reichskommissar für Preußen
einsetzte („Preußenschlag"). Papen übergab daraufhin das
preußische Innenministerium und damit die Verfügungsgewalt
über die mit Abstand größte Landespolizei der Republik an den
bisherigen Essener Oberbürgermeister Dr. Franz Bracht
(1877-1933), der in einer ersten „Säuberungswelle" führende
Polizeibeamte, die sich politisch auf Seiten der früheren
Landesregierung exponiert hatten, entließ. Mit der
Machtübernahme Hitlers am 30. Januar 1933 ging die
kommissarische Leitung des preußischen Innenministeriums an
den Reichsminister ohne Geschäftsbereich Hermann Göring
(1893-1946), der nach der endgültigen Beseitigung der
Regierung Braun den SS-Gruppenführer Kurt Daluege (1897-1946)
zum „Kommissar zur besonderen Verwendung (z.b.V.)" machte und
ihm die politische Säuberung der preußischen Polizei
übertrug. Zudem stellte Göring per Erlass vom 22. Februar
1933 eine Hilfspolizei aus Mitgliedern von SA, SS und
Stahlhelm zusammen, die, durch eine Armbinde gekennzeichnet,
meist zum Schutz von Parteieinrichtungen eingesetzt wurden.
Am Folgetag ordnete Göring darüber hinaus die Aufstellung
einer kasernierten, schwer bewaffneten Polizeiabteilung an,
die zunächst nach ihrem ersten Kommandeur, dem Polizeimajor
Walther Wecke, „Polizeiabteilung Wecke z.b.V." benannt wurde;
ab dem 22. Dezember 1933 firmierte sie als
„Landespolizei-Gruppe General Göring".
Nach dem Reichstagsbrand am 28. Februar 1933
unterzeichnete Reichspräsident Hindenburg die „Verordnung zum
Schutz von Volk und Staat", auf deren Basis
Reichsinnenminister Dr. Wilhelm Frick (1877-1946) in allen
deutschen Ländern nationalsozialistische Reichskommissare
einsetzte, die ihm direkt unterstellt waren. In ihren Ländern
begannen diese Reichskommissare ab März 1933 mit Aufstellung
von Hilfspolizeien nach dem preußischen Vorbild sowie mit der
politischen Säuberung der jeweiligen Polizeiapparate.
Mit einem Erlass vom 26. März 1933 verfügte
Göring in seiner Funktion als preußischer Innenminister die
Errichtung von sogenannten „Landespolizei-Inspektionen" (LPI)
als zentrale Kommandostellen unter dem Befehl eines hohen
Offiziers der Landespolizei. Die Aufteilung der LPI auf
preußischem Staatsgebiet gestaltete sich wie folgt: Die LPI
Ost (Königsberg) für die Provinzen Ostpreußen, Pommern und
Brandenburg, die LPI Südost (Breslau) für die Provinzen Ober-
und Niederschlesien, die LPI Brandenburg (Berlin) für Berlin
und die Provinz Brandenburg, die LPI Mitteldeutschland
(Halle) für Sachsen und den Regierungsbezirk Kassel, die LPI
West (Recklinghausen) für Westfalen und das Rheinland sowie
zwei "kleine LPI" in Hannover und Schleswig-Holstein.
Im Laufe des Jahres 1933 wurde auch die
Landespolizei der übrigen deutschen Länder nach diesem Muster
organisiert (z.B. wurden die Länder Baden und Württemberg zur
LPI Süd (Stuttgart) zusammengefasst). Durch eine Verfügung
des Reichsministers des Innern vom 15. November 1933 wurden
einige LPI zu sogenannten „Reichs-Zwischenbefehlsstellen"
(RZB) gemacht: die RZB Frankfurt a. M. für Hessen und
Thüringen, die RZB Stettin für Mecklenburg und Lübeck, die
RZB Magdeburg für Anhalt, Braunschweig und Oldenburg sowie
die RZB Stuttgart für Württemberg und Baden. Zusammen mit den
in Bayern, Sachsen und Hamburg eingerichteten
„Landesbefehlsstellen" waren diese Dienststellen für die
„truppenmäßige Ausbildung" und die
Mobilmachungsvorbereitungen der Landespolizei
zuständig.
Mit dem „Gesetz über den
Neuaufbau des Reiches" vom 30. Jan. 1934 gingen sämtliche
Hoheitsrechte der deutschen Länder, einschließlich der
Polizeihoheit, auf das Reich über. Um die preußische
Landespolizei der Befehlsgewalt des Reichsinnenministers
Frick zu entziehen, übernahm daraufhin Göring mit Erlass vom
9. März 1934 deren Leitung, wobei er die Dienstgeschäfte dem
zum „Chef der Schutzpolizei" ernannten General der
Landespolizei Daluege übergab. Mit der Vereinigung des
Preußischen Ministeriums des Innern mit dem
Reichsinnenministerium trat der Befehlshaber der
Landespolizei unter dessen Oberhoheit; sein Stab firmierte
als „Reichsstab der Landespolizei".
Unterdessen setzte sich die Militarisierung der
Landespolizei konsequent fort: Die bereits im September 1933
verfügte Trennung der Landes- von der Revierpolizei wurde
beschleunigt, kleinere Landespolizeien wurden miteinander
verschmolzen oder ganz aufgelöst. Der Erlass des
Reichsverteidigungsministers vom 8. Februar 1934 verfügte für
den Kriegsfall die Unterstellung der Landespolizei unter das
Heer, wobei jede LPI im Kriegsfall eine Landespolizei-Brigade
(LPB) bildete: Die LPI Nord (Stettin) bildete die LPB 2, die
LPI Hansa (Hamburg + Bremen) die LPB 20, die LPI Brandenburg
(Berlin) die LPB 3, die LPI Südost (Breslau) die LPB 30 (ab
1. Nov.1934: LPB 8), die LPI Sachsen-Thüringen (Dresden) die
LPB 4, die LPI Mitte (Magdeburg) die LPB 40, die LPI Südwest
(Frankfurt a. M.) die LPB 5 (ab 1. Nov. 1934: LPB 9), die LPI
Süd (Stuttgart, ab 1. Nov. 1935: Pforzheim) die LPB 50 (ab 1.
Nov. 1934: LPB 5), die LPI West (Düsseldorf) die LPB 6 und
die LPI Bayern (München) die LPB 7.
Als nächstgrößere Einheit unterhalb der LPI folgten die
Landespolizei-Ausbildungsleitungen (im Mobilisierungs-Fall
(Mob-Fall): Landespolizei-Regimenter), welche ab dem 1.
Oktober 1934 reichsweit als Landespolizei-Gruppen (LPG)
bezeichnet wurden. Hierauf folgte die Landespolizei-Abteilung
(LPA, im Mob-Fall: Landespolizei-Bataillon), bestehend aus
drei Landespolizei-Hundertschaften (im Mob-Fall:
Landespolizei-Schützenkompanien) und einer verstärkten
Landespolizei-Hundertschaft (im Mob-Fall:
Landespolizei-Maschinengewehr-Kompanie mit 12 schweren
Maschinengewehren (MG) sowie, in Grenzgebieten, 3
Panzerabwehrkanonen). Manche Einheiten verfügten zudem über
„Kleine Landespolizei-Hundertschaften" (im Mob-Fall:
Minenwerfer-Kompanien mit 6 leichten Minenwerfern), ab 1935
wurden darüber hinaus Landespolizei-Kraftfahr-Hundertschaften
(im Mob-Fall: Panzerabwehr-Kompanien) sowie „Technische
Landespolizei-Abteilungen" (im Mob-Fall: Pionier-Bataillone)
geschaffen. Berittene Landespolizei-Abteilungen wurden
teilweise motorisiert und bestanden als
„Landespolizei-Abteilungen z.b.V." aus einer
Reiter-Hundertschaft, die im Mob-Fall den Reiterzügen der
Landespolizei-Regimenter zugewiesen wurde, sowie meist zwei
Kradhundertschaften. Die Stationierung dieser Einheiten
erfolgte zunächst sehr verstreut, da jegliche Zusammenlegung
- die zum Zwecke der militärischen Ausbildung sehr erwünscht
war - vor den Kontrollinstanzen der Siegermächte mit
polizeilichen Argumenten gerechtfertigt werden musste. Aus
diesem Grunde standen sämtliche Landespolizei-Einheiten zu
diesem Zeitpunkt auch noch in den Etats der einzelnen Länder
und trugen weiterhin ihre jeweilige Polizeiuniform.
Nach der Wiedereinführung der Allgemeinen
Wehrpflicht wurde der Reichsstab der Landespolizei mit
sämtlichen Landespolizei-Verbänden außerhalb der
entmilitarisierten Zone (mit Ausnahme der
Landespolizei-Gruppe General Göring) auf Anordnung Hitlers
vom 21. März 1935 dem Chef der Heeresleitung unterstellt,
welcher die LPI folgenden Wehrkreisen zuordnete: Die LPI Ost
dem Wehrkreis I, die LPI Nord und Hansa dem Wehrkreis II, die
LPI Brandenburg und die LPI Mitte dem Wehrkreis III, die LPI
Sachsen-Thüringen dem Wehrkreis V, die LPI Bayern dem
Wehrkreis VII und die LPI Südost dem Wehrkreis VIII.
Zum 1. Oktober 1935 erfolgte schließlich
gemäß dem „Gesetz über die Eingliederung der Landespolizei in
die Wehrmacht" vom 3. Juli 1935 die Integrierung folgender
Landespolizei-Verbände in das Heer: 47
Landespolizei-Abteilungen, 6 Landespolizei-Schulen, 2
berittene Abteilungen, zwei nachrichtentechnische Abteilungen
und eine Kradabteilung. Eine Ausnahme hiervon bildete
wiederum die Landespolizei-Gruppe General Göring, welche der
Luftwaffe angeschlossen wurde.
Die in
der entmilitarisierten Zone befindlichen LPI West, Südwest
und Süd blieben zunächst offiziell weiterhin dem Chef der
Landespolizei unterstellt, tatsächlich erhielten sie ihre
Anweisungen jedoch bereits von den als „Kreisbehörden"
firmierenden Wehrkreiskommandos, eine Tarnmaßnahme, die mit
der Besetzung der entmilitarisierten Zone am 7. März 1936 ihr
Ende fand. Mit Verfügung des Reichskriegsministers und
Oberbefehlshabers der Wehrmacht vom 8. März 1936 wurde die
gesamte Landespolizei dem Oberbefehlshaber des Heeres
unterstellt; ihre Verbände übernahmen die
Einheitenbezeichnungen des Heeres und ihre Angehörigen hatten
ab sofort die Uniform und Hoheitszeichen desselben zu tragen.
Die Eingliederung der Landespolizei ins Heer wurde zum 1.
April 1936 durchgeführt.
Bearbeitungshinweis:
1959/60 wurde der bis dahin vorliegende Teil des Bestandes
verzeichnet. Es handelte sich hierbei um Akten der
Landespolizei-Inspektion Südwest (alte Signatur:
H04-1/1-131), der Landespolizei-Abteilungen Darmstadt
(H04-2/1-9), Erfurt (H04-3/1), Hanau (H04-4/1-2), Kassel
(H04-5/1-4), Mainz (H04-7/1) und Potsdam-Wetzlar (H04-8/1-8),
der Technischen Landespolizei-Abteilung Wiesbaden (H04-9/1),
der Landespolizeigruppe Koblenz (H04-6/1) sowie der
Landespolizei-Inspektion Brandenburg (H04-10/1).
Die Akten der Rückgabe aus den USA von 1961
waren in der Dokumentenzentrale des Militärgeschichtlichen
Forschungsamtes verzeichnet worden. Auf dieser Grundlage
wurde von Frau Günthner 1986 eine Verzeichnung erarbeitet,
bei der auf die Erschließung mit Hilfe von „hierin-Vermerken"
Wert gelegt wurde. 2016 erfolgte eine erneute Bearbeitung des
Bestandes durch Herrn Curland. Hierbei wurden ausführlich
gehaltene „Enthält - Vermerke" formuliert und, wo es aus
konservatorischen Gründen nötig schien, Großformate aus den
Akten entnommen und separat eingelagert; ein entsprechender
Hinweis findet sich im Bemerkungsfeld. Zudem wurden die Akten
technisch bearbeitet.
Da es sich bei
RH 57 um einen Sammelbestand handelt und keine Aktenpläne
ermittelt werden konnten, erfolgte die Klassifizierung
zunächst nach den einzelnen Landespolizei-Inspektionen. Je
nach Umfang der jeweiligen Überlieferung wurde anschließend
gemäß Geschäftsverteilungsplan nach den Abteilungen
Ia (Führungsabteilung mit Ausbildung),
Ib (Quartiermeister: Organisation,
Unterkunft, Versorgung),
Ic (Spionage,
Abwehr),
II (Adjutantur:
Personalwesen),
IVa (Intendantur:
Verwaltung),
IVc (Veterinär)
klassifiziert. Soweit nachgeordnete
Landespolizei-Abteilungen bekannt sind, wurden diese im Titel
der Akten genannt.
RH 57/164, 185,
187, 190, 199, 200, 201, 205 bereits kassiert
RH 57/196 - 198 nicht belegt
RH 57/217 - 219 bereits in RH 57/178
zusammengefasst
Bestandsbeschreibung:
Der Bestand setzt sich aus folgenden Abgaben zusammen:
1. Abgaben des Bayerischen
Hauptstaatsarchivs - Abt. Kriegsarchiv - 1955, 1965,
1966
2. Rückgabe USA 1961
(Wehrkreiskommandos)
Inhaltliche
Charakterisierung: In das Bundesarchiv ist überwiegend
Schriftgut der Landespolizei-Inspektion Südwest gelangt, die
u.a. das Vorgehen gegen die SA im Anschluss an die so
genannte Röhm-Affäre des 30. Juni 1934, die
Rheinlandbesetzung 1936, die Grenzsicherung im Westen, die
Pläne zur Verwendung der Landespolizei im Kriegsfalle und
ihre Mobilmachungsvorbereitungen belegen. Außerdem ist
Material über Ausbildung, Ausrüstung und
Personalangelegenheiten vorhanden. Weiter sind die
Landespolizei-Inspektionen Bayern, Brandenburg und Süd, die
Landespolizei-Gruppen Koblenz, Mannheim und München sowie die
Landespolizei-Abteilungen Darmstadt, Erfurt, Hanau, Kassel,
Mainz, München, Potsdam, Wetzlar, Speyer und Wiesbaden
vertreten.
Erschließungszustand:
vollständig erschlossen
Zitierweise: BArch RH
57/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch RH 57
- Umfang
-
209 Aufbewahrungseinheiten; 6,4 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Militär >> Reichswehr und Wehrmacht 1919 bis 1945/1946 >> Reichsheer und Heer >> Kommandobehörden, Verbände und Einheiten >> Weitere Einheiten
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: MSG 2 Militärgeschichtliche Sammlung
Literatur: Held, Walter: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg. Eine Bibliographie der deutschsprachigen Nachkriegsliteratur. 5 Bde. Osnabrück 1978 ff.
Tessin, Georg: Formationsgeschichte der Wehrmacht 1933 - 1939. Stäbe und Truppenteile des Heeres und der Luftwaffe, Boppard am Rhein 1959 (Schriften des Bundesarchivs 7).
Tessin, Georg: Verbände und Truppen der deutschen Wehrmacht und Waffen-SS im Zweiten Weltkrieg 1939-1945. 20 Bde. Osnabrück 1967 ff.
Wilhelm, Friedrich: Die Polizei im NS-Staat, Paderborn u.a. 1997.
- Provenienz
-
Dienststellen und Einheiten der Landespolizei unter dem Befehl des Heeres, 1933-1945
- Bestandslaufzeit
-
1933-1936
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Dienststellen und Einheiten der Landespolizei unter dem Befehl des Heeres, 1933-1945
Entstanden
- 1933-1936