Urkunden
König Wenzel nimmt die Juden und Jüdinnen in der Stadt Nürnberg für die nächsten 19 Jahre in seinen und des Reiches Schutz und übergibt sie für den genannten Zeitraum mit allen Zinsen, Gülten und Nutzungen gegen eine jährliche Abgabe von 400 Gulden Nürnberger Stadtwährung den Bürgermeistern, dem Schultheißen und den Bürgern Nürnbergs insgesamt. - Siegler: der Aussteller.
Hinweis: inseriert in Urkunde von 1392 XII 13.
- Archivaliensignatur
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 186
- Alt-/Vorsignatur
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KA/B Nr. 13; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 2005
- Sprache der Unterlagen
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ger
- Bemerkungen
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Kopiert im A. Schwb. f. XCV{r} und XCVI{a} und im N. Schwb. I. f. 136{r} und 137.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Elbogen
Originaldatierung: Geben zu dem Elbogen 1382 am mitwochen nach sant Gallentag.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1382
Monat: 10
Tag: 22
Äußere Beschreibung: Ausf., Perg. mit Siegel (mit Rücksg.).
- Kontext
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Wenzel als Römischer König (Lade KA/B)
- Bestand
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Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
- Indexbegriff Person
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Wenzel, König
- Indexbegriff Ort
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Elbogen (tsch. Loket, Tschechien), Ausstellungsort
Nürnberg, Juden
Nürnberg, Schultheißenamt- und -gericht
Nürnberg, Ausstellungsort
- Laufzeit
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1382 Oktober 22
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
-
23.05.2025, 11:50 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1382 Oktober 22
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König Wenzel spricht aus, dass, was "trostung" die Bürger von Nürnberg den Juden und Jüdinnen bei ihnen versprechen oder verschreiben, diesen unverkümmert und ungehindert verbleiben solle, wogegen die von Nürnberg allen Nutzen, dessen sie von den Juden genießen, zur Hälfte an die königliche Kammer geben, und außerdem die Juden selbst alle Jahre je einen Gulden für den einzelnen ebendorthin entrichten sollen. - Siegler: der Aussteller.
König Wenzel bekräftigt und erneuert der Stadt Nürnberg insbesondere alle ihr von den römischen Königen und Kaisern und auch von andern Fürsten und Herren verliehenen Freiheiten, Rechte und Gnaden über die Straßen, Zölle und "andere sachen von steten", ausgenommen jedoch Bündnisse, die sie mit den Städten geschlossen hätten oder noch schließen würden und die wider ihn und das Reich wären. - Siegler: der Aussteller.