Akten
Mandatum poenalis de non turbando sine clausula Auseinandersetzung um Dienstfreiheit
Kläger: (2) Bauern des Dorfes Benz
Beklagter: Patron, Inspektor und Provisor der Heilgeisthebung zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Heider aus Schwerin (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 17.04.1753: Dr. Borchert (A) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. beschweren sich, daß Bekl. von ihnen einen Hofdienst im Mecklenburgischen, auf dem Gut des Bürgermeisters Schlaff in Preensberg, fordern und ihnen die Scheunen verschlossen haben, um den Dienst zu erzwingen. Sie bitten um ein Strafmandat an Bekl., sie nicht in ihren alten Rechten zu stören und die Scheunen wieder zu öffnen. Am 12.09. fordert das Tribunal Bekl. zum Öffnen der Scheunen binnen 8 Tagen bei 200 Rtlr Strafe und Bericht zur Sache auf. Am 15.09. weisen Bekl. die Beschwerde zurück, berichten über den günstigen Kauf des Benz benachbarten Gutes Preensberg und ihre Bemühungen, das Geld der Hebung in Immobilien anzulegen und diese bewirtschaften zu lassen und bitten, die dienstpflichtigen Bauern zum Gehorsam anzuweisen. Am 11.10. lädt das Tribunal die Parteien auf den 03.11. zum Vorbescheid vor. Am 22.11. bitten Kl. um Mitteilung des Protokolls des Vorbescheides, um sich dazu äußern zu können, am 28.11. lehnt das Tribunal dies ab, am 19.12.1752 lädt das Tribunal zu einem neuen Schlichtungstermin wegen Bezahlung der Hofwehr auf den 16.02.1753 ein, verpflichtet Kl. in der Hauptsache aber zur Leistung der Dienste nach Preensberg. Am 27.01.1753 ergreifen Kl. dagegen restitutio in integrum und bestehen auf ihrer Dienstfreiheit. Das Tribunal nimmt dies am 03.02. zur Erwägung an und setzt den Vergleichstermin aus. Am 19.02. bitten Bekl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.03. bestätigt das Tribunal sein Urteil und setzt einen neuen Termin für den Vorbescheid auf den 03.04. an. Am 04.04. verurteilt das Tribunal den Anwalt der Kl. zu 4 Rtlr Strafe, weil er unvorbereitet zum Termin erschienen war und fordert ihn zur Abgabe einer Liquidationsschrift binnen 14 Tagen auf. Am 17.04. legen Kl. ihren Besitz offen und machen Angaben über erlittene Verluste in der Schwedenzeit zur Taxierung der Hofwehr. Am 26.04. setzt das Tribunal den 08.06. für einen neuen Vorbescheid fest, am 01.06. tragen Bekl. ihre Einwände gegen die Aufstellung der Kl. vor und bitten darum, die Assessoren Gröning und Corsvant sowie den Ingenieur Eckholm als Kommissare für die Vermittlung einzusetzen. Das Tribunal fordert Bekl. auf, andere Kommissare zu benennen und teilt Kl.n den Schriftsatz mit. Am 26.06. bitten Kl., sie solange mit Hofdiensten zu verschonen, bis Rahmenbedingungen dafür geklärt sind und erreichen am 27.06. ein entsprechendes Reskript des Tribunals an Bekl. Am 15.09. berichten Bekl., daß sie das Ackerwerk in Preensberg mit Hilfe des Kammerherrn von Müller und des Ingenieurs Eckholm eingerichtet hätten. Das Tribunal nimmt dies am 19.09.1753 zur Kenntnis.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1752 2. Tribunal 1753
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Kl. an den Tribunalspräsidenten vom 19.08.1752; vom Neubukower Notar Jacob David Rathsack aufgenommene Zeugenaussage des Schulzen Johann Lüneburg und des Hausmanns Jochim Hinrich Hadeler aus Benz vom 18.08.1752; Bescheid des Tribunalspräsidenten von Putbus vom 24.08.1752; Quittung des Johann Peters vom 19.01.1728; Aufstellung über Einkünfte aus Benz vom 15.09.1752; Aufstellung über Ausstände der Kl. bei der Heilgeisthebung vom 15.09.1752; Bestätigung der schwedischen Krone für Pfandvertrag zwischen Wismarer Rat und Adde Severin zu Lübeck über das Dorf Benz vom 15.09.1712; Pfandvertrag zwischen Wismarer Rat und Adde Severin zu Lübeck über das Dorf Benz vom 14.09.1712; Auszug aus der Kirchenrechnung von Heilgeist 1713; Quittung des Johann Peters vom 18.10.1730; Quittung des G. H. Lembke vom 29.05.1738; Auszug aus Protokollen der Heilgeisthebung vom 28.01.1727, 05.09.1746, 24.07.1753; Aufstellung über den Besitz der Benzer Bauern vom 17.04.1753; Prozeßvollmacht der Kl. für Dr. Hertzberg vom 12.01.1753; Auszüge aus den Registern der Heilgeisthebung von 1650-1747; Aussage des Ingenieurs Eckholm über Erträge von Benz vom 30.05.1753; Anweisung der Bekl. an Hofmeister Jagzow vom 12.09.1752; "Gerichtliche Protokolle"der Heilgeisthebung vom 15.09.1752
- Reference number
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(1) 0432
- Former reference number
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Wismar B 278 (W B 7 n. 278)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1712-1752) 09.09.1752-29.09.1753
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:03 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1712-1752) 09.09.1752-29.09.1753