Archivale
Pachtschulden (Grundherrschaft)
Enthält: Verhandelt vor Schultheiß Johann Joseph Schreiber als Erbvogt des Lehengerichts von St. Gereon in Langenich. In dem Streit der beiden Stiftskapitel geht es um Pachtschulden des Kerpener Stiftskapitels von einem Sümmer Roggen Grundpacht aus einem von Martin Kl(e)iffgen, dem ehemaligem Pastor zu Kuchenheim, stammenden Morgen Land, das zum sog. Francks-Lehen von St. Gereon gehörte. Das Martinsstift hatte trotz mehrfacher Ermahnung seit 1686 nicht gezahlt. Der Anwalt des Stifts St. Gereon, Peter Weilerscheidt, erwirkt am 5.12.1722 beim Schultheißen einen Befehl an das Kerpener Stiftskapitel, die Kläger innerhalb einer Woche zufriedenzustellen, andernfalls sollten sie an die nächste Instanz zur Bestrafung und Exekution verwiesen werden. Die Weisung (’Demonstration’) wird durch den Notar Johann Heinrich Heydt dem Kanoniker Thielen (oder dessen Neffen) überbracht. Da die Beklagtenseite die Frist ohne Folgeleistung verstreichen lässt, beantragt der Gereonische Anwalt am 4.1.1723 ein Säumnisurteil (’in contumaciam’). Der Schultheiß gewährt aber noch einmal eine 8-tägige Frist. Diesmal ist Cellerarius Effman der Empfänger des Dekrets (7.1.). Da das Kapitel von St. Martin immer noch nicht reagiert, wird am 16.1. die Säumnis für Recht erklärt und das Kapitel schuldig gesprochen. Dem Stift St. Gereon wird der zum Unterpfand eingesetzte Morgen des Pastors Kleiffgen zugewiesen. Beim nächsten Termin am 26.1. wird beschlossen, dass diese ’Immission’ noch am gleichen Tag nachmittags von einer Schöffenkommission (N. N.) ’realiter et cum effectu’ (d. h. mit den damals üblichen Formalitäten) vollzogen werden soll. Jetzt erst, kurz vor Mittag (’a prandio’), tritt der Cellerarius Effman auf den Plan und protestiert gegen das Dekret. Nun kommt der Prozess erst richtig in Gang. Damit über die Hauptsache, die Pachtschulden, weiter verhandelt und entschieden werden kann, müssen erst die Kosten für die Säumnis gezahlt werden. Man beschließt, die Sache, d. h. das Kontumazialurteil und seine Kosten, zunächst an einen unparteiischen Rechtsgelehrten zur Entscheidung zu verweisen. Anwalt Weilerscheidt reicht eine Aufstellung der Kosten für das Verfahren zum Säumnisurteil ein, insgesamt 52 Gulden 16 Albus = 15 Rtlr 64 Albus, und Gerichtsschreibereiverwalter J.M. Wolters verfasst den Rotulus. Weiters ist nicht überliefert. Auskunft über den Prozessgegenstand und den Verlauf gibt die genannte Aktenzusammenstellung zur Versendung an den unparteiischen Richter. Sie enthält auch den Text der Vollmacht des Stiftskapitels von St. Gereon für Peter Weilerscheidt vom 1.1.1723, ausge_f46'))) ORDER BY Fn_Bez;
- Reference number
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Ge, 764
- Notes
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5.12.1722-26.1.1723
- Context
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Gericht >> 7.2 Sonstige
- Holding
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Gericht
- Date of creation
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1722 - 1723
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
30.04.2025, 3:09 PM CEST
Data provider
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Object type
- Archivale
Time of origin
- 1722 - 1723