Archivale

Pachtschulden

Enthält: Schon seit Anfang 1735 prozessiert die verwitwete Frau von Wymar zu Mertzenich geb. von Wolfskehl gegen ihren Pächter, den Zöllner zu Mödrath Wilhelm Becker, vor dem Amtmann Heinrich Monschau. Es geht um Grundpachtschulden und andere (nicht näher genannte) Angelegenheiten des ’Ackerbaus’. Die Klägerin wird durch Herrn Reuter und, nach Ermahnung, einen Advokaten zu stellen, durch die Bevollmächtigten, Notar Everhard Curten und Lizentiat Lambertz, vertreten. Als Anwalt für den Beklagten Becker tritt Dr. Peter Schmitz auf. Gegenstand und Argumentation des seit Sommer 1736 anhand der Akteninventare nachzuvollziehenden Schriftenwechsels sind nicht überliefert. Seit Anfang 1738 laufen die Vorbereitungen zur Inrotulation, die der Gerichtsschreibereiverwalter und Schöffe Wolters vornehmen soll. Sie ziehen sich aber hin, weil einmal die Ladung zum nächsten Gerichtstermin (anscheinend an die Klägerin) ’propter defectum domicilium’ nicht hatte zugestellt werden können (d. h. es war keine Wohnung zu ermitteln). Zum zweiten hatte man festgestellt, dass in den abgegebenen Aktenverzeichnissen Dokumente fehlten. Schließlich setzten die Anwälte immer wieder Eingaben und Erwiderungen nach. Am 19.5.1738 einigten sich die Parteien dann auf einen Vergleich (für Wilhelm Becker nehmen sein Sohn Bernhard und Anwalt Schmitz den Gerichtstermin wahr): Becker wird innerhalb vier Wochen die seit Martini [11.11.] rückständige Pacht bezahlen. Die Verpächterin lässt ihm aber wegen der Überschwemmung der Benden und dem daraus erfolgten ’Mißwachs’ die Hälfte der Summe, nämlich 20 Rtlr, nach. Der bereits am 19.7.1736 zwischen Becker und dem Notar Kaulen für Frau von Wymar getroffene Vergleich [dessen Inhalt wir nicht kennen] wird ratifiziert. Außerdem wird vereinbart, dass die 12 Rtlr, die für einen Holzverkauf bei Türnich von den Ankäufern noch nicht gezahlt worden sind, dem Pächter als Abschlag auf die 20 Rtlr angerechnet werden sollen. (Er erhält sie und gibt sie weiter). Nach Ablauf der Pachtzeit soll jedoch der Sohn Bernhard, unter Leistung einer entsprechenden Kaution an einen Dritten, aber für den gleichen Pachtschilling, die Pacht übernehmen. Beide Parteien verzichten auf ihre gegenseitigen, im Prozess vor dem Amtmann erhobenen Forderungen und wollen die Kosten dafür ’gegeneinander compensiren’. Der Prozess ist nicht vollständig dokumentiert, er beginnt wohl schon vorher. Überliefert sind fast ausschließlich Gerichtsprotokolle mit Aktenverzeichnissen (anlässlich der Inrotulation) und Gerichtskostenrechnungen sowie eine Vollmacht der Witwe von Wym_f46'))) ORDER BY Fn_Bez;

Archivaliensignatur
Ge, 776
Bemerkungen
12.7.1735-17.5.1738

Kontext
Gericht >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Bestand
Gericht

Laufzeit
1735 - 1738

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Letzte Aktualisierung
30.04.2025, 15:04 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1735 - 1738

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