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Pachtschulden

Enthält: Witwe zum Pütz, jetzt Witwe Schreibers, fordert die schuldige Jahrpacht von 12 Rtlr von Gerhard Kroch (wieviel von Gehlen, geht nicht hervor). Ihre Gesuche bleiben lange Zeit vergeblich, obwohl das Gericht gleich zu Beginn am 19.6. die gereiten Güter der Beklagten in Sequester nimmt. Ende September meint Frau Pütz, Kroch habe nun genug Roggen eingefahren, dass er die Schuld zuzüglich 1 Gulden Gerichtskosten in Geld oder in Naturalien zahlen könne. Das Gericht gibt ihr recht und lässt 4 Malter Roggen abmessen. Die Entscheidung wird beeinflusst dadurch, dass bereits 1684 für den Ehemann der Beklagten, Schreiber, Unterpfänder des Beklagten Kroch eingezogen und taxiert worden waren, und dass die kurkölnische Kellnerei von dem Streit betroffen war, weswegen auch der Verkauf dieser Güter nicht länger aufgeschoben werden solle. Der Prozess geht an das Kölner Domkapitel als höhere Instanz. Die Sequester auf Gehlens Habe wird in diesem Zusammenhang aufgehoben (Decretum relaxationis) 4.11.1692. Überliefert sind v. a. Schriftstücke zur Teilklage gegen Gerhard Kroch: Dekrete; Eingaben vonseiten der Witwe zum Pütz; Quittung von Jan Pinkatz über die Abmessung von 4 Maltern Korn an den Schultheißen Johann Peter Weyerstraß 30.9.1692; Einrede der Kläge_f46'))) ORDER BY Fn_Bez;

Reference number
Ge, 487
Notes
19.6.-4.11.1692

Context
Gericht >> 1.4 Pachtstreitigkeiten
Holding
Gericht

Date of creation
ohne Datum

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Last update
30.04.2025, 3:05 PM CEST

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  • Archivale

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  • ohne Datum

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