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Kreis- und Stadtgericht Landshut (Bestand)

Vorwort: 1803 wurden in den bayerischen Hauptstädten und ab 1806 auch in weiteren großen Städten neben den Magistraten eigene sogenannte Stadtgerichte als reine Justizstellen geschaffen. 1818 bildeten sich daraus die Kreis- und Stadtgerichte, die für den Stadtbezirk untere Gerichtsinstanz blieben, gleichzeitig aber (vor allem mit Einrichung von Schwurgerichten ab 1848) als zweite Instanz über den Landgerichten (älterer Ordnung) fungierten. Für die Aburteilung schwererer Verbrechen waren sie erstinstanzlich tätig, ebenso bis 1848 in allen Fällen, die den privilegierten Gerichtsstand (Standesherrn) betrafen. 1856 wurden sie in Bezirksgerichte umgewandelt.

Bestandssignatur
Kreis- und Stadtgericht Landshut Kreis- und Stadtgericht Landshut (Rep. 239/1)
Umfang
19
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> Gerichte vor 1879 (Landgerichte ältere Ordnung s. Innere Verwaltung!)

Indexbegriff Sache
[PM(76]
Indexbegriff Person
[PM(78]
Indexbegriff Ort
[PM(75]

Provenienz
Kreis- und Stadtgericht Landshut (Rep. 239/1)
Bestandslaufzeit
1808-1856

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Letzte Aktualisierung
12.08.2025, 09:29 MESZ

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Objekttyp

  • Bestand
  • Akten

Beteiligte

  • Kreis- und Stadtgericht Landshut (Rep. 239/1)

Entstanden

  • 1808-1856

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