Bestand

Appellationsgericht des Unterdonaukreises (Bestand)

Vorwort: Das Appellationsgericht des Unterdonaukreises wurde 1809 in Straubing errichtet und war bis 1810 zugleich für den Regenkreis zuständig. Es trat an die Stelle des 1802 entstandenen Hofgerichts Straubing und war zweite Instanz in Zivilsachen und erste, entscheidende Stelle in Kriminalsachen. Gemeinsam mit dem Unterdonaukreis wurde es 1837 aufgelöst und als Appellationsgericht von Niederbayern mit Sitz in Passau neu errichtet.
Der hier vorhandene Bestand beinhaltet neben General- und Verwaltungssachen vor allem Zivil- und Strafprozessakten.

Bestandssignatur
Staatsarchiv Landshut, Appellationsgericht des Unterdonaukreises Appellationsgericht des Unterdonaukreises (Rep. 237)
Umfang
503
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> Gerichte vor 1879 (Landgerichte ältere Ordnung s. Innere Verwaltung!)

Indexbegriff Person
[PM(78]
Indexbegriff Ort
[PM(75]
Indexbegriff Sache
[PM(76]

Bestandslaufzeit
1809-1837
Provenienz
Appellationsgericht des Unterdonaukreises (Rep. 237)

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 09:19 MESZ

Datenpartner

Objekttyp

  • BestandAkten

Beteiligte

  • Appellationsgericht des Unterdonaukreises (Rep. 237)

Entstanden

  • 1809-1837

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