Bestand

Bezirksgericht Pfarrkirchen (Bestand)

Vorwort: Die Bezirksgerichte entstanden mit Gesetz vom 1. Juli 1856 als Nachfolger der Kreis- und Stadtgerichte. Sie waren zum einen erste Instanz für die Militärgerichtsbarkeit. Daneben urteilten sie in allen Fragen der streitigen und nichtstreitigen Gerichtsbarkeit oberhalb des von den Landgerichten (älterer bzw. mittlerer Ordnung) abzuhandelnden Streitwertsatzes sowie über Beschwerden im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit und waren generell zweite Instanz für die zivile Gerichtsbarkeit oberhalb der Land- und Stadtgerichte. In Strafsachen urteilten sie bei Vergehen und waren zweite Instanz bei den von den Landgerichten abgehandelten Übertretungen. Bei allen Vergehen und Verbrechen hatten sie das Untersuchungsrichteramt inne.
1879 wurden sie aufgelöst bzw. in die neu geschaffenen Landgerichte überführt.
Die Überlieferung des Bezirksgerichts Pfarrkirchen ist mit nur 4 Akten äußerst gering.

Bestandssignatur
Staatsarchiv Landshut, Bezirksgericht Pfarrkirchen Bezirksgericht Pfarrkirchen (Rep. 240/4)
Umfang
4
Sprache der Unterlagen
deutsch

Kontext
Staatsarchiv Landshut (Archivtektonik) >> Archivtektonik des Staatsarchivs Landshut >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des 19. - 21. Jahrhunderts) >> B. Behörden des Königreichs Bayern und des Freistaats Bayern >> 2.) Justiz, Politische Befreiung >> Gerichte vor 1879 (Landgerichte ältere Ordnung s. Innere Verwaltung!)

Indexbegriff Sache
[PM(76]
Indexbegriff Person
[PM(78]
Indexbegriff Ort
[PM(75]

Provenienz
Bezirksgericht Pfarrkirchen (Rep. 240/4)
Bestandslaufzeit
1861-1877

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Letzte Aktualisierung
02.05.2023, 09:19 MESZ

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Objekttyp

  • BestandAkten

Beteiligte

  • Bezirksgericht Pfarrkirchen (Rep. 240/4)

Entstanden

  • 1861-1877

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