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Landtagsdebatte über Ministergesetz
(O-Ton) Kurt Georg Kiesinger, Dr., Ministerpräsident von Baden-Württemberg: Nach Paragraph 1 des Regierungsentwurfs zum Ministergesetz beträgt die Zahl der Minister mindestens fünf und nicht mehr als sieben / Das Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte wird in das Innenministerium eingegliedert, es ist kein Minister für Bundesangelegenheiten mehr vorgesehen / Dessen Aufgaben werden entweder von einem Beamten oder von einem Staatssekretär wahrgenommen / Auch das auf seine Eigenstaatlichkeit bedachte Land Bayern wird bisher nur durch einen Beamten in Bonn vertreten / (Zwischenruf: Es sind aber sechs Bayern in der Bundesregierung, von Baden-Württemberg kein einziger) / Die Landesregierung hält es derzeit nicht für möglich, über den vorgelegten Entwurf hinaus Ministerien zusammenzulegen / Die von der SPD vorgeschlagene Zusammenlegung von Finanzministerium und Wirtschaftsministerium hält sie für keine zweckmäßige Lösung / (5'14)
(O-Ton) Walter Krause, MdL, SPD, Mannheim: Der Ministerpräsident selbst hat gesagt, er hätte Oskar Farny, wenn dieser sich noch einmal zur Verfügung gestellt hätte, das Amt des Ministers für Bundesangelegenheiten gerne wieder gegeben / (Zwischenruf Kiesinger: Einen Mann wie Farny findet man nur alle Schaltjahre) / Man darf das Ministergesetz aber nicht aus persönlichen oder koalitionsarithmetischen Erwägungen machen / Die bayrische Vertretung in Bonn ist wesentlich stärker als die baden-württembergische / Der Gesetzentwurf der SPD fordert: die Schaffung eines Sozialministeriums durch Vereinigung des Arbeitsministeriums mit der Zentralbehörde für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, die Vereinigung des Finanzministeriums mit dem Wirtschaftsministerium, die Erhaltung der Möglichkeit, einen Minister für Bundesangelegenheiten zu bestellen / Beim Beschluss des Gesetzes ist auf eine dauerhafte Regelung Wert zu legen / Es geht nicht darum, die durch die Bildung der gegenwärtigen Regierung geschaffene Lage zu legalisieren / (4'03)
(O-Ton) Franz Gog, MdL, CDU, Sigmaringen: Lehnt wie der Vorredner Walter Krause ab, das Gesetz nach Gesichtspunkten augenblicklicher Opportunität zu gestalten / Die CDU betreibt dieses Gesetz schon lange, nicht erst seit dieser Legislaturperiode / Zwar hat die SPD im zweiten Landtag als erste einen Initiativgesetzentwurf vorgelegt, den Anstoß zur Ausführung von Artikel 45,3 der Verfassung lieferte die CDU bereits im ersten Landtag / Die beiden vorliegenden Entwürfe liegen weniger weit auseinander als zu Zeiten der (großen) Koalition / (3'36)
(O-Ton) Karl Frank, Dr., MdL, FDP/DVP: Die FDP-Fraktion billigt den Gesetzentwurf der Regierung in allen wesentlichen Punkten / Eine baldige Ausschussberatung und eine baldige Verabschiedung des Gesetzes sind vonnöten, am besten noch in diesem Kalenderjahr / Die FDP will an einer objektiven, über den Tag hinausreichenden Lösung mitarbeiten / Regierungsparteien von heute können Oppositionsparteien von morgen sein und umgekehrt / Deshalb mögen spätere Landtage mit den gleichen Sorgen und Nöten hinsichtlich der Zusammensetzung des Kabinetts konfrontiert sein / Das macht eine dauerhafte und auch elastische Regelung notwendig / (2'39)
- Reference number
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D601006/101
- Extent
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0:19:37; 0'19
- Further information
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Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
- Context
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Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1960 >> Juli
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
- Indexbegriff subject
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Gesetzgebung: Landesverfassung
Gesetzgebung: Ministergesetz
- Indexentry person
- Indexentry place
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Baden-Württemberg; Arbeitsministerium
Baden-Württemberg; Finanzministerium
Baden-Württemberg; Innenministerium
Baden-Württemberg; Minister für Bundesangelegenheiten
Baden-Württemberg; Ministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte
Baden-Württemberg; Wirtschaftsministerium
- Date of creation
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23. Juli 1960
- Other object pages
- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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20.01.2023, 4:52 PM CET
Data provider
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Object type
- AV-Materialien
Time of origin
- 23. Juli 1960