Urkunden
Hans Heinrich Schertlin von Burtenbach zu Geisingen bestätigt, von Herzog Johann Friedrich das Jagdrecht im Hungersberg und Hohenecker Hölzlein im Leonberger Forst als Teil seines Mannlehens Stammheim ertauscht zu haben. Sein Vater, Hans Sebastian Schertlin von und zu Burtenbach, hatte 1595 um 1500 Kronen von Herzog Friedrich das Jagdrecht im Pleidelsheimer Holz im Reichenberger Forst als Mannlehen erworben, doch rodeten die Pleidelsheimer hier inzwischen Weingärten, weshalb er dieses Holz dem Herzog im Tausch zurückgab. In dem neuen Bezirk besaß er bereits zusammen mit denen von Hallweil, Weiler und Kaltental die Jagd auf Fuchs und Hasen. Der Herzog behält die forstliche Obrigkeit und das Eckerichsrecht.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 249 a U 44
- Alt-/Vorsignatur
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Aus: A 248 Bü 717
- Maße
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Quart (Höhe x Breite)
- Sonstige Erschließungsangaben
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Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: A.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Beglaubigungs- und Notarzeichen: Unterschrift des A.
- Kontext
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Rentkammer: Urkunden >> Urkunden
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 249 a Rentkammer: Urkunden
- Laufzeit
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1617 Mai 22
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:48 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1617 Mai 22