Monografie
Churfürstlich-Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hof-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime- Hof- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß [et]c. Wir beziehen Uns anforderist von wegen der den 21ten nächst künfftigen Monaths einfallenden hiesigen August-Meß auf den Inhalt Unserer vor jeder Meß bishero erlassenen Rescripten, welche dann nebst obgedachten Termin ... : Mayntz den 4ten Julii 1752.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl.
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 J.germ. 161,235
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb11305839-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2024, 13:55 MESZ
Entstanden
- [s.l.] : [1752]
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Churfürstlich-Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hof-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime- Hof- und Regierungs-Räthe Unsern Gruß [et]c. [et]c. Damit nun auch denen bißherigen Unterschleiffen näher auf den Grund gesehen, und die Contravenienten alsdann mit der Verordnungs-mäsigen Straff auch Confiscation beleget werden mögen ... : Mayntz den 18ten Martii 1752.
![Churfürstlich-Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hof-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime- Hof- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß zuvor. Demnach Ihre Churfürstl. Gnaden Unser allerseits gnädigster Herr zu wissen verlangen, was für Spitälere und sonstige zu Unterhaltung deren Armen gewidmete milde Stifftungen, in denen Ertz-Stifftischen Landen, sich befinden ... : Mayntz den 6. Octobr. 1753.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/10e62a5e-e674-40da-a81f-bd8c5c3edea3/full/!306,450/0/default.jpg)
Churfürstlich-Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hof-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime- Hof- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß zuvor. Demnach Ihre Churfürstl. Gnaden Unser allerseits gnädigster Herr zu wissen verlangen, was für Spitälere und sonstige zu Unterhaltung deren Armen gewidmete milde Stifftungen, in denen Ertz-Stifftischen Landen, sich befinden ... : Mayntz den 6. Octobr. 1753.
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![Churfürstlich Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hof-Meister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime-Hof-und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß, etc. Der Landes-väterlichen Aufmercksamkeit, die Ihro Churfürstliche Gnaden stets auf die Beförderung der Aufnahm Ihrer Chur- Landen setzen, hat ohnmöglich jener so ohnfruchtbare Kosten-Aufwand länger entgehen können, welcher bis hiehin bey Abhör deren Gemeinds-Rechnungen, Musterungen, ... und anderen Gerichten denen Gemeinheiten verschiedentlich aufgebürdet worden ... : [Mayntz den 13. Jan. 1769.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/610d97dd-c456-4654-80d0-4f8feb96518d/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern [...] Demnach sich einige zeithero verschiedentlich geäussert, daß, wann von seithen des hohen Ertz-Stiffts gegen einige benachbahrte, oder deren Unterthanen zu Tuirung disseithiger Jurium, Pfandungen oder Gegen-Pfandungen vorgenommen worden, ... : [Mayntz den 12. Novemb. 1733.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/55570c4f-df1e-4f69-a035-5ef8a5c04e5b/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Churfürstliche - Mayntzische Hof-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime-Hof-und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß, etc. Nachdeme unter dem ergangenen Verbott wegen dem schädlichen Haußiren deren Gängleren die in ein und anderen Ertz-Stifftlichen Orthschafften erlaubte hierunter benahmste aus dem Mayntzer Calender gezogene, ... jedoch aber eingeführte Jahr-Märckte nicht verstanden seynd, ... : [Mayntz den 18. Martii 1752.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4cdc1f60-7580-4e27-b0b4-f6654d4c2965/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Churfürstl. Mayntzische Hoff-Raths-Praesident, Groß-Hofmeister, Cantzlar, Cantzley-Director, Geheime Hoff- und Regierungs-Räthe. Unsern Gruß Uns ist ohnlängst die Anzeig geschehen, was massen über die das verflossene 1739te Jahr daselbsten eingegangene Ausschuß- Cassen- und Abkauff-Gelder die Verordnungs-mäßige Einschickung der ordentlichen Rechnung und vorräthigen Gelderen biß diese Stund von euch nicht befolget worden ... : [Mayntz den 28. Martii 1740.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/71651ee9-2891-4293-a85f-f9449287e1d3/full/!306,450/0/default.jpg)