Abschnitt
Wer für Unser Hoff-Gericht geladen/ auch was Sachen am selben angenommen und gerechtfertiget werden sollen und mögen. Titulus XIII.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Hochfl. Paderbornische Hoff-Gerichts-Ordnung, Wie dieselbe Im Jahr 1619. auffgerichtet, und vest zu halten gebotten worden : Anjetzo Zu Männigliches besserer Nachricht und Observantz, in dieser bequemen Formb zum offenen Druck gegeben, und nach dem gerechten Original auffs fleissigste corrigirt.
- Erschienen
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1702 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:54 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1702 -