Kapitel

Caput XVII. Wer vor dis Hoffgericht geladen, und was für Sachen dafür gerechtfertiget werden mögen

Caput XVII. Wer vor dis Hoffgericht geladen, und was für Sachen dafür gerechtfertiget werden mögen

Digitalisierung: Dresden SLUB, ZB

Public Domain Mark 1.0 Universell

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Des Fürstlichen Sächsischen gemeinen Hoff-Gerichts zu Jehna erneuerte und verbesserte Ordnung

Erschienen
1653

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:18 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Kapitel

Entstanden

  • 1653

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