Abschnitt
Tit. IIX. Wer vor unser Hoff-Gericht geladen/ auch was vor Sachen an selbigem angenommen und gerechtfertiget werden sollen und mögen
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Carl. - Fürstliche Hessische ernewerte und verbesserte Marpurgische Sambt-Hoff-Gerichts-Ordnung : [So geschehen den 5. May Anno 1673.]
- Erschienen
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1676 -
- Letzte Aktualisierung
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26.05.2025, 15:48 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1676 -