Abschnitt
Wer vor unser Hoffgericht geladen/ Auch was sachen am selben angenommen und gerechtfertigt werden sollen/ und mögen.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Heinrich < Wolfenbüttel, Herzog> ; Wilhelm < Braunschweig-Lüneburg, Herzog>. - Vnser von Gottes || Gnaden Heinrichen vnd Wilhelmen || der Jüngern/ Gebrüder/ Hertzogen || zu Braunschweig vnd Lü=||nenburg || Hoffgerichts Ordnung/|| Wie es vor demselbigen/ auch sunst vor den Vntergerichten || in vnserem Fürstenthumb Lünenburg/ mit Process vnd || sunst/ solle gehalten werden.||
- Erschienen
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1564
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Letzte Aktualisierung
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22.04.2025, 14:13 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Abschnitt
Entstanden
- 1564