Urkunden
Martin Haubensack aus Gönningen, Sohn des Forstknechts Hans Haubensack, wegen Wilderns mit seinem Bruder Michel Haubensack u.a. aus Furcht vor strenger Strafe außer Landes geflohen, jedoch auf Bitten von Eginwolf, Freiherr von Rappoltstein, und seiner Eltern mit der Auflage zur Rückkehr berechtigt, eine vierwöchige Turmhaft anzunehmen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten sowie 20 lb h als Strafe zu bezahlen, auch künftig innerhalb Württembergs keinerlei Waidwerk zu betreiben und andere Wilderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 5636
- Umfang
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1 U
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: Bm. und Gericht zu Tübingen mit dem Stadtsiegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S.
- Kontext
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Urfehden >> 10. Band 10: Sulz - Tuttlingen, Stadt/ Amt / Vogtei/ Forst, auch außeramtliche Orte >> 10.2 Tübingen >> 10.2.5 Tübinger Forst
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Haubensack, Martin
Haubensack, Michel
Rappoltstein, Eginwolf von; Freiherr
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:50 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1558 November 23