Pfalzgraf Ludwig [IV.] vermittelt einen Friedensvertrag zwischen Herzog Albrecht [VI.] von Österreich auf der einen Seite sowie den Eidgenossen und ihren Verbündeten, nämlich Schultheiß, Rat und Bürgerschaft zu Bern, Schultheiß, Rat und Bürgerschaft zu Solothurn,...
- Archivaliensignatur
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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm, A Urk., 1685
- Alt-/Vorsignatur
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879/2
- Sonstige Erschließungsangaben
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Sprache: Deutsch
Ausstellungsort: Konstanz
Aussteller: Pfalzgraf Ludwig
Siegler: Pfalzgraf Ludwig (1), Herzog Albrecht von Österreich (2), die Städte Bern (3), Solothurn (4) und Luzern (5), die Kantone Uri (6), Schwyz (7), Ober- und Unterwalden (8), Stadt und Amt Zug (9) sowie die Kantone Glarus (10) und Appenzell (11)
Überlieferung: Orig.
Beschreibstoff: Perg.
Siegelbefund: Elf an Pergamentstreifen anhängende Siegel; 1 - 3, 5 - 11 verloren, 4 Fragment
Rückvermerke: Inhaltsangabe (17. Jh.)
Datum: Der geben ist ze Costentz vff donrstag in der heiligen Pfingstwuchen gelegen, 1446.
Scan-Nummer: S140_2010
- Kontext
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A Urkunden
- Bestand
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A Urk. A Urkunden
Laufzeit
1446 Juni 9.
- Weitere Objektseiten
- Letzte Aktualisierung
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31.01.2023, 11:26 MEZ
1446 Juni 9.
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Herzog Ulrich von Württemberg und die Städte der Eidgenossenschaft Zürich, Bern, Zug mit dem äußern Amt, Basel, Freiburg, Solothurn, Schaffhausen, der Abt Franziskus von St. Gallen, die Stadt St. Gallen und Appenzell erstrecken die zwischen Herzog Ulrich und den Eidgenossen zu Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freiburg und Solothurn am 13. Mai 1500 zu Zürich auf 12 Jahre abgeschlossene Einung (im Text inseriert) auf weitere 12 Jahre.

Schriftwechsel mit Herzog Albrecht IV. wegen der Streitsache zwischen Zürich, Luzern, Schwyz und Glarus einerseits und Appenzell und St. Gallen andererseits; die Gedichte und Chroniken des Dechanten von Einsiedeln; die Schuldensache des Johann Wernherr Freiherr von Zimbern des Älteren; der Vogt von Rieneck schreibt wegen der Ermordung des Wirts von Päsingen; der christliche Glauben in den Kantonen Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug und Luzern; Streitsache zwischen diesen 5 Kantonen und dem der lutherischen Lehre zugetanen Zürich; der ausstehende Sold des Finanzprokurators Nikolaus Yel zu Rottweil; Schweizer Landtag zu Baden; Schriftwechsel zwischen Herzog Albrecht V. und Christoph Haller von Hallerstein zu Luzern

Die Botschafter der Eidgenossen Konrad Schwend (Zürich), Peter von Stain (Bern), Heinrich Vere (Luzern), Hans zum Brunner (Uri), Dietrich in der Halden (Schwyz), Marquart Zelger (Unterwalden), Andris Heinrich (Zug), Hans Schibelberg (Glarus), Hans Ochsenbein (Solothurn), versöhnen den Grafen Eberhard d. Ä. von Württemberg mit der Stadt Rottweil wegen der zwischen ihnen bestandenen Fehde, unter Belassung eines Teils ihrer Beschwerden vor dem Kompromissgericht zu Biberach und Verweisung des Handels wegen Hans Claus vor ein besonderes Gericht.
![Rückforderung der aus dem Hohenemser Fideikommiß stammenden und von dem in die Schweiz nach Heerbrugg geflohenen Grafen Franz Carl dorthin gebrachten Urkunden, Kleinodien, Mobilien und anderen Wertgegenstände durch den Fürstabt Rupert (mit Verzeichnissen derselben und der dem Kloster Grimmenstein versetzten Stücke); Benachrichtigung der Behörden der Kantone Zürich, Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Glarus und Appenzell über einen möglichen Wohnungswechsel des Geflohenen und die Unrechtmäßigkeit seines Handelns; Berichte über den Grafen, namentlich über Versuche, ihn zum Übertritt zum evangelischen Glauben zu veranlassen, und sein Verhältnis zu seiner Köchin; Beschwerde des Grafen bei der Reichsstadt Augsburg gegen den früheren Oberamtmann zu Hohenems, Johann Melchior Weiß, Advokat in Augsburg, wegen dessen Verhalten beim Aufstand der Bevölkerung gegen den Grafen im Jahr 1680; Rechtfertigung Weiß'; [Überlieferung: Ausfertigungen, Konzepte, Abschriften]](/assets/placeholder/searchResultMediaNoDigitisedMedia.png)
Rückforderung der aus dem Hohenemser Fideikommiß stammenden und von dem in die Schweiz nach Heerbrugg geflohenen Grafen Franz Carl dorthin gebrachten Urkunden, Kleinodien, Mobilien und anderen Wertgegenstände durch den Fürstabt Rupert (mit Verzeichnissen derselben und der dem Kloster Grimmenstein versetzten Stücke); Benachrichtigung der Behörden der Kantone Zürich, Luzern, Schwyz, Uri, Unterwalden, Zug, Glarus und Appenzell über einen möglichen Wohnungswechsel des Geflohenen und die Unrechtmäßigkeit seines Handelns; Berichte über den Grafen, namentlich über Versuche, ihn zum Übertritt zum evangelischen Glauben zu veranlassen, und sein Verhältnis zu seiner Köchin; Beschwerde des Grafen bei der Reichsstadt Augsburg gegen den früheren Oberamtmann zu Hohenems, Johann Melchior Weiß, Advokat in Augsburg, wegen dessen Verhalten beim Aufstand der Bevölkerung gegen den Grafen im Jahr 1680; Rechtfertigung Weiß'; [Überlieferung: Ausfertigungen, Konzepte, Abschriften]
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