Urkunden

Albrecht von Hohenlohe (Hohenloe) beurkundet, daß er Herrn Konrad von Egloffstein, Deutschmeister (meyster dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), und dem Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit allen Rechten und Einkünften, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, und den dabei liegenden Weiler Zimmern an der Asbach (Aspach) gelegen, der Rüsselhausen (Ruselhawsen) genannt wird, mit dem dazugehörigen Kirchschatz übereignet hat; wobei festgelegt wurde, daß das Schloß Herrenzimmern nie gegen die Herrschaft Hohenlohe eingesetzt werden darf, sondern vielmehr mit allen Güter die Herrschaft Hohenlohe schirmen und schützen soll.

Signatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 U 254
Sonstige Erschließungsangaben
Siegler: Albrecht von Hohenlohe (Hohenloe)

Überlieferungsart: Insert

Anmerkungen: Insert im Notariatsinstrument von 1474 Mai 11 (U 254)

Archivalientitel
Andreas Virnhaber von Nürnberg, Kleriker im Bistum Bamberg und Notar, beurkundet, daß die Auseinandersetzung (spenne und zwittrechtigkeyt) zwischen Herrn Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), einerseits und Martin von Uissigheim (Ussickeim) andererseits in Gegenwart des A. und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Weikersheim (wyckersheim), von Herrn Johann Kreig, Kaplan zu Neuhaus (Newenhauß) von Arndt Kreis von Lindenfels, Amtmann zu Gelchsheim (Kreyß von Lyndenfels, amtptman zu Geylißheim) und Meister Heinrich Glantz von Ebern, als bevollmächtigter Anwalt von Ulrich von Lentersheim, vor dem Herrn Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhayn) und dessen Räten zu Öhringen (Ormagaw) beraten wurde, wobei die Auseinandersetzung die Asbach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelsheim) und den Vietrieb (vihetryebs) bei Rüsselshausen (Ruselhawsen) betrifft. Im Verlauf der Anhörung wurden von den beiden Parteien zwe Urkunden vorgelegt, die wörtlich inseriert sind, wobei in der ersten Urkunde vom 1. Okt. 1423, die von Reinhart von Uissigheim (Ussickein) ausgestellt worden war, festgelegt wurde, daß der A. von Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit gewissen Vorbehalten gekauft hat, denn vom Verkauf war das Fischwasser in der Asbach in der Gemarkung Markelsheim unterhalb von Rüsselhausen unter anderem ausgenommen, während in der zweiten Urkunde die am 9. Okt. 1410 von Albrecht von Hohenlohe ausgestellt worden war, beurkundet wird, daß der A. das Schloß Herrenzimmern, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, dem Deutschen Orden mit gewissen Auflagen überträgt.

Bestand
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 249 Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I
Kontext
Deutscher Orden: Kommende Mergentheim I >> 3. Sonstige Ortsbetreffe >> 3.23 Markelsheim >> Andreas Virnhaber von Nürnberg, Kleriker im Bistum Bamberg und Notar, beurkundet, daß die Auseinandersetzung (spenne und zwittrechtigkeyt) zwischen Herrn Ulrich von Lentersheim, Deutschmeister (Meister dewtsch ordens in dewtschen und welschen landen), einerseits und Martin von Uissigheim (Ussickeim) andererseits in Gegenwart des A. und des Bürgermeisters und Rats der Stadt Weikersheim (wyckersheim), von Herrn Johann Kreig, Kaplan zu Neuhaus (Newenhauß) von Arndt Kreis von Lindenfels, Amtmann zu Gelchsheim (Kreyß von Lyndenfels, amtptman zu Geylißheim) und Meister Heinrich Glantz von Ebern, als bevollmächtigter Anwalt von Ulrich von Lentersheim, vor dem Herrn Albrecht Graf von Hohenlohe (Hohenloe) und zu Ziegenhain (Zigenhayn) und dessen Räten zu Öhringen (Ormagaw) beraten wurde, wobei die Auseinandersetzung die Asbach (Aspach) in der Gemarkung Markelsheim (Margelsheim) und den Vietrieb (vihetryebs) bei Rüsselshausen (Ruselhawsen) betrifft. Im Verlauf der Anhörung wurden von den beiden Parteien zwe Urkunden vorgelegt, die wörtlich inseriert sind, wobei in der ersten Urkunde vom 1. Okt. 1423, die von Reinhart von Uissigheim (Ussickein) ausgestellt worden war, festgelegt wurde, daß der A. von Deutschen Orden das Schloß Herrenzimmern (Hernzymern) mit gewissen Vorbehalten gekauft hat, denn vom Verkauf war das Fischwasser in der Asbach in der Gemarkung Markelsheim unterhalb von Rüsselhausen unter anderem ausgenommen, während in der zweiten Urkunde die am 9. Okt. 1410 von Albrecht von Hohenlohe ausgestellt worden war, beurkundet wird, daß der A. das Schloß Herrenzimmern, das der Deutsche Orden von Wortwin von Zimmern (Zymern) gekauft hatte, dem Deutschen Orden mit gewissen Auflagen überträgt.

Laufzeit
1410 Oktober 9 (am donderstag vor sant Gallentag)

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
19.04.2024, 08:01 MESZ

Objekttyp

  • Urkunden

Entstanden

  • 1410 Oktober 9 (am donderstag vor sant Gallentag)

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