Urkunden
Hans, Sohn des Bernhard Reck von Neckarsulm [Kr. Heilbronn], argwöhnischer und verdächtiger Sachen wegen zu Lauffen gef. und in den Turm gelegt, verspricht, das Amt Lauffen zu verlassen und nie mehr zu betreten, und schwört U.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 2607
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Siegler: Eberhard von Frauenberg, Obervogt zu Lauffen, Bottwar und Beilstein
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 1 S. mit Pap.-Decke.
- Kontext
-
Urfehden >> 4. Band 4: Amt Kirchheim ( (Amt Kircheim mit den Gemeinden Ohmden bis Zell) und Lauffen >> 4.2 Lauffen, Amt >> 4.2.4 Außeramtliche Orte
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Reck, Bernhard
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:52 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1531 Juni 21 (Mi nach Vitus)
Ähnliche Objekte (12)
![Hans Rückher von Gemmrigheim, wegen Diebstahls und anderer Sachen gef. peinlich befragt, jedoch begnadigt, verspricht, das Amt Lauffen nie mehr zu verlassen, keine Wehr und Waffen mit Ausnahme eines abgebrochenen Brotmessers zu tragen und in keine offene Zeche oder Trinkstube mehr zu gehen, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d3caae53-124d-4b92-9f60-f66f15401711/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Rückher von Gemmrigheim, wegen Diebstahls und anderer Sachen gef. peinlich befragt, jedoch begnadigt, verspricht, das Amt Lauffen nie mehr zu verlassen, keine Wehr und Waffen mit Ausnahme eines abgebrochenen Brotmessers zu tragen und in keine offene Zeche oder Trinkstube mehr zu gehen, und schwört U.
![Veit Kruß von Ellwangen und Michel Schaber von Nürtingen, gef., weil sie sich des Nachts auf den Gassen zu Lauffen mit Wort und Tat ungebührlich verhalten hatten, so dass sie hätten peinlich beklagt werden müssen, in Anbetracht ihrer Jugend jedoch nur mit einer Turmhaft bestraft und unter der Bedingung wieder freigelassen, dass keiner im kommenden Jahr weder zur Tages- noch Nachtzeit zu Lauffen in eine offene Zeche geht und keiner eine Wehr trägt, ausgenommen ein abgebrochenes Brot- und ein Karchmesser, wenn sie mit ihrem Meister ins Holz fahren, schwören U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f2a89740-c13f-4e18-9ab4-918af67c8e65/full/!306,450/0/default.jpg)
Veit Kruß von Ellwangen und Michel Schaber von Nürtingen, gef., weil sie sich des Nachts auf den Gassen zu Lauffen mit Wort und Tat ungebührlich verhalten hatten, so dass sie hätten peinlich beklagt werden müssen, in Anbetracht ihrer Jugend jedoch nur mit einer Turmhaft bestraft und unter der Bedingung wieder freigelassen, dass keiner im kommenden Jahr weder zur Tages- noch Nachtzeit zu Lauffen in eine offene Zeche geht und keiner eine Wehr trägt, ausgenommen ein abgebrochenes Brot- und ein Karchmesser, wenn sie mit ihrem Meister ins Holz fahren, schwören U.
![Melcher, Hans Mayers Sohn von Beilstein [Kr. Heilbronn], wegen Diebstahls und anderer Sachen zu Lauffen gef. und 14 Tage im Turm gelegen, jedoch freigelassen, nachdem er den Boten, dem er das Tuch gestohlen, entschädigt und die ihm auferlegten Atzungs- und Gefängniskosten durch seine Freundschaft hatte bezahlen lassen, schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e0eba32f-2bc4-4504-b935-515a4b05e7ca/full/!306,450/0/default.jpg)
Melcher, Hans Mayers Sohn von Beilstein [Kr. Heilbronn], wegen Diebstahls und anderer Sachen zu Lauffen gef. und 14 Tage im Turm gelegen, jedoch freigelassen, nachdem er den Boten, dem er das Tuch gestohlen, entschädigt und die ihm auferlegten Atzungs- und Gefängniskosten durch seine Freundschaft hatte bezahlen lassen, schwört U.
![Hans Crapff, Gerber, wegen strafbarer Handlungen zu Lauffen gef. und dazu verurteilt, ins Halseisen gestellt und mit Ruten ausgehauen zu werden, gelobt eidlich, nach Vollstreckung dieses Urteils unverzüglich über den Rhein zu gehen und nie mehr nach Lauffen oder ins Fürstentum Württemberg zurückzukehren, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d8e71a15-47c7-4aff-b243-676fbe4f7169/full/!306,450/0/default.jpg)
Hans Crapff, Gerber, wegen strafbarer Handlungen zu Lauffen gef. und dazu verurteilt, ins Halseisen gestellt und mit Ruten ausgehauen zu werden, gelobt eidlich, nach Vollstreckung dieses Urteils unverzüglich über den Rhein zu gehen und nie mehr nach Lauffen oder ins Fürstentum Württemberg zurückzukehren, und schwört U.
![Mathis Jerg von Kirchensall [Kr. Öhringen], gef. zu Lauffen, weil er der Frau eines Lauffener Bürgers ein Leintuch gestohlen hatte, jedoch auf eigene Bitten wieder freigelassen, verspricht, das Fürstentum Württemberg sein Leben lang zu meiden und ohne Erlaubnis nicht mehr zu betreten, und schwört U.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3f957ce0-d5d5-41c9-80bc-122f19920569/full/!306,450/0/default.jpg)