Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach ordnet die Einführung eines Schuldbuchs an, aus dem die Behörden potentiellen Darlehensgebern Auskunft über das Vermögen des Darlehensnehmers geben können. Im Falle, dass Schulden das Vermögen eines
- Reference number
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Stadtarchiv Fürth, Man 350
- Context
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D. 2. Mandate
- Holding
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Man D. 2. Mandate
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18.06.2020, 9:19 AM CEST
Time of origin
- 03.06.1730