Markgraf Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach ordnet an, dass bei Inquisitionssachen zwei Rats- oder Gerichtspersonen als Beisitzer zu fungieren haben und im Protokoll auszuweisen sind und dass ordentlich- insbesondere über sich widersprechende - Aus

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Fürth, Man 309

Kontext
D. 2. Mandate
Bestand
Man D. 2. Mandate

Indexbegriff Ort
Ansbach

Laufzeit
17.12.1715

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Rechteinformation
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Letzte Aktualisierung
18.06.2020, 09:19 MESZ

Entstanden


  • 17.12.1715

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