Markgraf Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach ordnet an, dass bei Inquisitionssachen zwei Rats- oder Gerichtspersonen als Beisitzer zu fungieren haben und im Protokoll auszuweisen sind und dass ordentlich- insbesondere über sich widersprechende - Aus
- Archivaliensignatur
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Stadtarchiv Fürth, Man 309
- Kontext
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D. 2. Mandate
- Bestand
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Man D. 2. Mandate
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
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kein Digitalisat verfügbar
- Rechteinformation
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Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
- Letzte Aktualisierung
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18.06.2020, 09:19 MESZ
Entstanden
- 17.12.1715