Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach ordnet die Einführung eines Schuldbuchs an, aus dem die Behörden potentiellen Darlehensgebern Auskunft über das Vermögen des Darlehensnehmers geben können. Im Falle, dass Schulden das Vermögen eines

Archivaliensignatur
Stadtarchiv Fürth, Man 350

Kontext
D. 2. Mandate
Bestand
Man D. 2. Mandate

Indexbegriff Ort
Ansbach

Laufzeit
03.06.1730

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Rechteinformation
Rechteinformation beim Datenlieferanten zu klären.
Letzte Aktualisierung
18.06.2020, 09:19 MESZ

Entstanden


  • 03.06.1730

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