Urkunden
Wilhelm Ruff und Michael Mörer, beide B. zu Marbach, wegen der Annahme von Ämtern während der Bauernaufstände und feindseligen Verhaltens gegen den Schwäbischen Bund zu Stuttgart gef., jedoch beide des strengen Rechts unter der Bedingung enthoben, ihre Wehr und Harnisch dem Vogt zu Marbach zu übergeben, ohne obrigkeitliche Erlaubnis weder Waffen zu tragen noch in ihren Häusern aufzubewahren und keine offene Zeche mehr zu besuchen, geloben eidlich, dies zu befolgen, und schwören U.
- Archivaliensignatur
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 U 4911
- Umfang
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Perg.; 2 S.
- Sonstige Erschließungsangaben
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Siegler: 1) Ludwig Spät d. Ä. 2) Heimerand Notturft
Überlieferungsart: Ausfertigung
Vermerke: 2 S.
- Kontext
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Urfehden >> 9. Band 9: Stuttgart, Orte außerhalb des Amtsbezirks, Forst >> 1. Stuttgart (außeramtliche Orte)
- Bestand
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 44 Urfehden
Ruff, Wilhelm
- Weitere Objektseiten
- Digitalisat im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
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20.01.2023, 16:54 MEZ
Objekttyp
- Urkunden
Entstanden
- 1525 Juni 1 (Do n. Exaudi)