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Gesuch an Bürgermeister und Rat

Regest: Der Rat hat den unterzeichneten Zimmermann vor dieser Zeit 1 Jahr lang um einen ansehnlichen Wochenlohn zum Hochmeister bedingt (= bestellt). Am vergangenen Bartholomei (= 24. August) wurde der gewesene Werkmeister, Zimmermann Georg Haidlin, seines Diensts erlassen (= entlassen) und denselben bis daher zu versehen dem Unterzeichneten auferlegt. Wiewohl er mit dem Hochmeisterdienst +) der Besoldung nach stattlicher versehen und demselben mit geringerer Mühe und Arbeit vorgestanden wäre, hat er das ihm anbefohlene Werkmeisteramt mit allem Fleiss versehen und nicht seinen Nutzen, sondern der Stadt Aufnahme (= Gedeihen) angesehen in der getrosten Zuversicht, der Rat werde ihn auf andere Weise um seiner geflissenen und getreuen Dienste willen mit Gunst bedenken.
Da die Zeit vor der Hand ist (= bevorsteht), zu welcher man der Stadt Werkleute und Diener annimmt, so ist seine Bitte, der Rat wolle ihn mit dem Werkmeisterdienst der Stadt bedenken und wie zuvor seinen Schwager und nachher seinen Schwager Hans Nüsslin, beide selig, auf etliche Jahr annehmen, ihm auch das Jahrgeld der 16 fl, wie es sein Schwager gehabt hat, verwilligen in Bedenkung, dass hievor nicht wenig neben des Werkmeisters Jahrgeld auch auf einen Hochmeister verwendet wurde, welches beides er bis daher ungesparten Fleisses versehen hat und künftig nicht weniger zu tun willens ist. Obschon er auf etliche Jahr bestellt wird, soll der Rat jederzeit befugt sein, bei Fahrlässigkeit ihn während der bestellten Jahre zu beurlauben.
Es fällt ihm etwas schwer mit der Gesellen Taglohn von Petri bis Galli. Denn er muss jedem Gesellen in der Woche 9 Batzen Lidlohn (= Arbeitslohn) geben. Ausser dem Lidlohn hat er sie in Kost in dieser teuren Zeit. Er bittet, auf jeden Gesellen 6 ß zu rechtem Taglohn zu ordnen, da er's doch auf einen Jungen nicht begehrt. Er erinnert auch daran, dass er zur Zeit aus dem Sägmehl nicht halb soviel wie sein Schwäher selig erlöst.
Diepold Keller, Bürger und Zimmermann zu Reuttlingen.

Reference number
A 2 c (Zünfte) Nr. A 2 c (Zünfte) Nr. 4323
Formal description
Beschreibstoff: Pap.
Further information
Bemerkungen: +) Aus Statuten Band I ist zu entnehmen, dass Hochmeister = Haumeister ist. (Ordnung für einen Haumeister vom 29. Januar 1564)
4323/1 (15)50 Dezember 5 R. an R. Zimmerleute: Weil sie in der Stadt dringend gebraucht werden, werden sofort alle Zimmerleute samt ihren Dienern und Knechten mit ihrem Werkzeug zurückgerufen. Gr. Pap.: Stadt Reutlingen Secret. Darin: Zettel mit den Namen: Conrad Funck, zu Eningen. Claus Funck, zu Neuhausen. Hans Oth, zu Urach. (Zettel fehlt 11/1. 79)

Genetisches Stadium: Or.

Context
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18) >> Bd. 11 Zünfte Schreiner, Dreher, Zimmerer
Holding
A 2 c (Zünfte) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 8-11 u. 18)

Date of creation
1581 Februar 22, 22. Hornung

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Last update
20.03.2025, 11:14 AM CET

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  • Archivale

Time of origin

  • 1581 Februar 22, 22. Hornung

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