AV-Materialien
Kürzere Wartezeit für heiratswillige Ausländer in Härtefällen
1) Baden-Württembergs Ausländerpolitik besagt, dass ein in Baden-Württemberg lebender Ausländer , wenn er einen Partner aus seinem Heimatland heiratet, von diesem drei Jahre lang getrennt leben muss. In Härtefällen, wenn z.B. Ein Kind erwartet wird, kann die Wartezeit auf ein Jahr verkürzt werden.
2) Kommentar von SDR-Reporter Karl-Heinz Meier-Braun: Wegen drohendem Wegfall von Wählerstimmen wird eine strenge Ausländerpolitik betrieben.
- Archivaliensignatur
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 D871006/107
- Umfang
-
0:05:50; 0'05
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
- Kontext
-
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988 >> 1987 >> Mai
- Bestand
-
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988
Gesetzgebung
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Letzte Aktualisierung
-
20.01.2023, 16:48 MEZ
Objekttyp
- AV-Materialien
Entstanden
- 30. Mai 1987