Akten

Appellationis Auseinandersetzung um Bezahlung von Schulden

Kläger: (2) Johann Christoph Stroht, Kaufmann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Beklagter: Johann Balemanns Witwe und Söhne

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Christoph Erich Hertzberg (A & P) Bekl.: Philipp Wilhelm Sengebusch (A), Dr. Johann David Lembke (P)

Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. vom 16.01.1775 um Einschränkung der Frist zum Einreichen der Appellation fordert das Tribunal den Kl. am 17.01. auf, seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil binnen 3 Tagen vorzutragen. Am 19.01. trägt Stroht vor, daß Johann Balemann und die Erben Hohenschildts einen mehrjährigen Prozeß gegen ihn wegen Bezahlung von Schulden geführt haben, der 1765 mit einem Vergleich vor dem Tribunal beendet worden war, in dem der Kl. den Bekl. sein Haus und Warenlager als Sicherheit gestellt hatte. Nach diesem Vergleich schuldet der Kl. den Bekl. noch 3.300 Rtlr, dem Waisenhaus 1.390 Rtlr. Da sein Haus und Warenlager jedoch mehr wert sind als seine Schulden, läßt er diese inventarisieren und versucht, die Gläubiger damit zu befriedigen. Diese haben jahrelang auf die Bezahlung der Schulden gewartet und fordern nun ihre zügige Befriedigung. Der Rat unterstützt sie in diesem Bestreben, indem er dem Kl. bereits am 11.04.1774 befiehlt, binnen 3 Wochen seine Schulden zu bezahlen und ihm ansonsten Vollstreckung androht. Dem Kl. gelingt es dennoch, die Bezahlung weiter hinauszuschieben. Er bittet das Ratsgericht um Fristverlängerung, um an sein Geld zu gelangen. Da die Bekl. dies jedoch ablehnen, weist das Ratsgericht diese Bitte zurück, weshalb der Kl. an das Tribunal appelliert und dort um den nötigen Aufschub für die Bezahlung seiner Schulden bittet. Das Tribunal teilt den Bekl. dies am 23.01. mit und bittet um Stellungnahme. Am 01.02. fordern die Bekl. die umgehende Bezahlung der Schulden, am 16.02. legt der Kl. die notarielle Bestätigung vor, daß sein Warenlager mindestens einen Wert von 6.696 Rtlr habe und die Bestätigungen seiner anderen Gläubiger vor, daß sie kein Interesse an einem Konkurs haben, und bittet, die Bekl. aus dem Verkauf seines Warenlagers befriedigen zu dürfen. Das Tribunal verweist den Fall am 24.02.1775 an das Ratsgericht mit dem Auftrag, eine Proklamation zum Verkauf von Haus, Warenlager und Bude Strohts zu erlassen und die Gläubiger aus dem Erlös zu befriedigen.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1774-1775 2. Tribunal 1775

Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteile vom 09.05.1770, 11.04.1774, 13., 14., 18. und 19.01.1775; Schreiben Strohts an Rat vom 13., 14. und 16.01.1775; Schreiben der Bekl. an Rat vom 13.01.1775; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Appellation vom 14.01.1775; Ratsgerichtsprotokolle vom 18.01.1772, 29.08.1772, 04.01.1775; Verpflichtung des Kl.s vom 16.01.1775; Schreiben der Provisoren des Waisenhauses an Rat vom 15.12.1774; Aufstellung über Schulden und geleistete Zahlungen Strohts beim Waisenhaus und bei den Bekl.; Bestätigungen des Notars A.W. Rüdemann vom 09. und 16.02.1775 über den Wert des Warenlagers des Kl.s; Mitteilungen von Agnetha Stroth, Ernst August Levenroth, der Witwe Blanck, D.N. Blanck und Johann Tiedemann über Verzicht auf Konkurs vom 07.02.1775; Verpflichtung Christian Ludwig Gädickes vom 16.01.1775

Archivaliensignatur
(1) 3381
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 402b (W S n. 402b)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1770-1775) 16.01.1775-01.03.1775

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09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1770-1775) 16.01.1775-01.03.1775

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